energiestiftung.ch energiestiftung.ch Atom Atommüll → Situation in der Schweiz

Aus den Augen, aus dem Sinn.

In der Schweiz wurden fünf kommerzielle Reaktoren gebaut, ohne dass für den anfallenden Atommüll eine Lösung bereitgestanden hätte.

Die Situation in der Schweiz.

1972 gründeten die Betreiber der AKW zusammen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung von radioaktiven Abfällen (Nagra). Die Nagra wird per Gesetz von den Verursachern finanziert und hat den Auftrag, Lösungen für eine sichere Entsorgung in der Schweiz zu realisieren. Heute wird der Atommüll in der Schweiz in einem oberirdischen Zwischenlager (Zwilag) und in Lagern neben den Atomkraftwerken zwischengelagert. Verschiedene Versuche für ein unterirdisches Atommülllager sind bisher gescheitert, Anfang der Jahrtausendwende etwa im Wellenberg in Nidwalden am Widerstand der Bevölkerung. Daraufhin wurde 2003 das Kernenergiegesetz geändert: Neu wurde das Mitspracherecht der Kantone deutlich eingeschränkt und die Entscheidungsgewalt gänzlich dem Bund übertragen – mit fakultativem Referendum auf nationaler Ebene. Indirekt bedeutet dies, dass ein Atommülllager zukünftig einem Kanton oder einer Region aufgezwungen werden kann.

Offene Fragen trotz Entsorgungsnachweis.

1988 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abflälle (SMA) genehmigt, die Nagra hat den Nachweis gestützt auf ein Lager im Mergel des Oberbauenstocks erbracht. Ende 2002 reichte die Nagra das Gesuch für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle (HAA) ein, dieses basiert auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlands (Standortregion Zürich Nordost). Diese Gesteinsschicht soll als Wirtsgestein eine von drei Barrieren bilden, um die Biosphäre vor der radioaktiven Strahlung der Abfälle zu schützen. Beim Wellenberg wurde noch kristallines Gestein bevorzugt. 2006 wurde der Nachweis vom Bundesrat genehmigt. Dazwischen wurde im Jahr 2000 der Schlussbericht der Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle» (EKRA) veröffentlicht. Doch der Entsorgungsnachweis – bis dato lediglich ein Bericht – weist bereits heute eine überholte Machbarkeit auf. Zudem gibt bisher auf wesentliche technische Fragen und den Umgang mit den langen Zeiträumen keine Antwort. Bis heute weiss niemand, ob ein Atommülllager schwere Erdbeben übersteht, wie es langfristig zu überwachen und zu markieren ist oder wie die Abfälle bei Lecks allenfalls wieder geborgen werden können. Die passive Sicherheit, oder besser gesagt das «Aus den Augen aus dem Sinn»-Prinzip, das die Nagra vorschlägt, ist für Abfälle dieser Giftigkeit keine Lösung. Seit 2008 wird im sogenannten Sachplan geologische Tiefenlager ermittelt, an welchen Standorten in der Schweiz eine entsprechende Lagerstätte für radioaktive Abfälle gebaut werden soll.

Unvollendetes Sachplanverfahren.

Der Sachplan besteht aus drei Etappen. In einer ersten Etappe wurden mögliche infrage kommende Standortgebiete definiert. Diese Phase wurde 2011 abgeschlossen. Die Nagra hat in der ersten Etappe sechs potenzielle Standorte vorgeschlagen: Zürich Nordost (Zürcher Weinland), Nördlich Lägern, Jura Ost (Bözberg), Südranden, Jura Südfuss und Wellenberg. Die ersten drei davon sind auch für hochradioaktive Abfälle geeignet.  In einer zweiten Etappe hat die Nagra die infrage kommenden Standorte eingegrenzt. Der Bundesrat hat Ende 2018 entschieden, dass das Verfahren mit den drei Regionen Zürich Nordost, Jura Ost und Nördlich Lägern fortgesetzt werden soll. In der dritten Etappe gibt die Nagra 2022 ihre Standortwahl bekannt. 2024 reicht sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ein, über dessen Bewilligung der Bundesrat 2029 entscheidet. Diese Entscheidung muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Das Referendum auf nationaler Ebene bildet damit das einzige politische Mitbestimmungsinstrument für die Bevölkerung. Problematisch dabei ist insbesondere, dass die betroffenen Regionen selbst keine Möglichkeit haben, auf lokaler oder kantonaler Ebene politisch in den Standortentscheid einzugreifen. Die Tiefenlagerentscheidung, die jahrtausendelang insbesondere regionale Auswirkungen hat, wird damit der Entscheidungsgewalt der primär betroffenen Bevölkerung entzogen. Das Sachplanverfahren leidet an einem Demokratiedefizit und ist aus einer Perspektive der Umweltgerechtigkeit fragwürdig.

Die Finanzierung ist nicht gesichert.

Die AKW-Betreiber müssen per Gesetz die Entsorgung des Atommülls finanzieren. Dafür haben sie einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds geschaffen. Die voraussichtlichen Kosten für den Rückbau der schweizerischen Atomkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss der aktuellen Kostenstudie aus dem Jahr 2021 23,1 Milliarden Franken. Diese Zahlen beruhen jedoch auf einem unrealistischen Idealszenario, bei dem bei Stilllegung sowie Suche und Bau eines Endlagers keinerlei Probleme oder Rückfälle einberechnet werden. Ausserdem kam die Eidgenössische Finanzkontrolle nach ihrer Prüfung 2014 zum Schluss, dass die Betreiber bis anhin nicht genügend in die Kassen einbezahlt haben. Dies ist kritisch, denn für die fehlenden Ressourcen werden schliesslich der Bund bzw. die Steuerzahler aufkommen müssen. Problematisch ist dabei auch die Interessengebundenheit der Fondsverantwortlichen, denn in den Kommissionen und Organen der Fonds sitzen Vertreter aus der AKW-Branche. Es muss also leider befürchtet werden, dass die Entsorgung nicht von Betreibern bezahlt werden wird und unsere Nachkommen unfairerweise nicht nur das Risiko, sondern auch die Kosten tragen müssen.

Die SES sagt:

Das Atomstromzeitalter dauert maximal noch ein paar Jahrzehnte. Danach beginnt das Atommüllzeitalter – für immer und ewig. Aufgrund der zahlreichen, ungeklärten Fragen fordert die SES, die Produktion von Atommüll so schnell wie möglich zu stoppen. In Bezug auf den Sachplan Geologische Tiefenlager ist ein Marschhalt angezeigt: Bevor der geeignete Lagerstandort bestimmt wird, müssen die ungelösten Fragen im Bereich der Langzeitsicherheit, der Überwachung sowie der Rückholung und Markierung geklärt und die offenen sicherheitstechnischen Fragen beantwortet werden. Damit nicht die Steuerzahlenden, sondern die AKW-Betreiber die Entsorgungskosten bezahlen, müssen die Beiträge den Entsorgungsfonds massiv erhöht werden.

Leiterin Fachbereich Atomenergie

Stephanie-Christine Eger

Leiterin Fachbereich Atomenergie
+41 44 275 21 20
stephanie.eger@energiestiftung.ch

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