Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung der Ensi-Richtlinie G03

Simon Banholzer,

Die SES hat sich an der öffentlichen Anhörung der Ensi-Richtlinie G03 Geologische Tiefenlager beteiligt.

Der Sachplan geologisches Tiefenlager SGT kommt mit der Etappe 3 in die entscheidende Phase der Standortwahl. 2022 hat die Nagra die Bekanntgabe des provisorischen Standorts geplant. 2025 schliesslich will sie das Rahmenbewilligungsgesuch beim Bund einreichen. Es stehen somit richtungsweisende Jahre vor uns und die Richtlinie G03 spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Die SES ist der Meinung, dass das Ensi weder in der bisherigen G03 noch im vorliegenden Entwurf-G03 den Artikel 11 der Kernenergieverordnung angemessen präzisiert hat. Es fehlen Quantifizierungen der Begriffe «ausreichende» Ausdehnung von geeignetem Wirtsgestein, «günstige» hydrogeologische Verhältnisse und auch eine Definition von geologischer Langzeitsicherheit (KEV, Art. 11, Buchstaben a -c). Gerade für die Prozesse hinsichtlich der Rahmenbewilligung ist wichtig, dass alle Beteiligten wissen, was die Auslegungsgrundsätze tatsächlich bedeuten.

Aus diesen Gründen fordert die SES, dass das Ensi in der G03 oder in einer separaten Richtlinie Eignungskriterien oder Auslegungsstandards festgelegt. Auch zu den Themen Testbereiche, Standortcharakterisierung, Rückholbarkeit, Beobachtungsphase, Pilotlager sehen wir Präzisierungsbedarf.



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