Stellungnahme zu Verordnungsrevisionen im Energiebereich per Januar 2027
Léonore Hälg,
Stärkere Förderung der Solarenergie ist nötig
Der Bundesrat will die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen erhöhen. Die Energiestiftung unterstützt diesen Schritt. Die Preise für PV-Anlagen sind am Markt zuletzt kaum mehr gesunken und der Solarausbau verläuft zwar weiterhin positiv, aber langsamer als in den Vorjahren.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Beiträge für Anlagen zwischen 30 und 100 kW unverändert bleiben sollen. Dadurch wird dieses wichtige Segment benachteiligt und der Anreiz geschwächt, Dächer möglichst vollständig für die Solarstromproduktion zu nutzen.
Aufweichung der AKW-Haftplicht ist entschieden abzulehnen
Deutlich lehnt die Energiestiftung die vorgeschlagenen Änderungen der Kernhaftpflichtverordnung ab. Die neue Berechnungsmethode würde die Prämien der AKW-Betreiber für den Nuklearsicherheitssfonds um rund 10 Prozent senken. Bei einem Nuklearunfall müsste also der Bund mit einem höheren Betrag einspringen und ein grösseres finanzielles Risiko würde somit auf die Steuerzahlenden abgewälzt.
Dies ist nicht akzeptabel vor allem auch angesichts dessen, dass die aktuelle Haftpflichtdeckung von 1.2 Milliarden Franken bei Weitem nicht den realen Kosten eines Nuklearunfalls entsprechen. So hat die Katastrophe von Fukushima nach aktuellen Schätzungen Bewältigungs- und Folgekosten von rund 200 Milliarden Dollar verursacht.
Kritisch sehen wir auch, dass die neue Berechnungsmethode auf Szenarien von swissnuclear, dem Verband der Kernkraftwerksbetreiber, basiert. Die Szenarien, sowie auch zentrale Annahmen und Grundlagen des Modells sind vertraulich und können nicht öffentlich überprüft werden. Diese Intransparenz ist problematisch und unverständlich angesichts der potenziell grossen finanziellen Tragweite.
Falsche Anreize bei der Wasserkraft gefährden die Zielsetzungen
Ebenfalls abzulehnen sind die vorgeschlagenen Änderungen bei den Ausgleichsmassnahmen für Wasserkraftwerke. Sie widersprechen den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinbarungen des Runden Tischs Wasserkraft. Die Vorlage setzt falsche Anreize, weil die Sicherheitsleistung zu tief angesetzt wird, wirksame Ausgleichsmassnahmen erschwert und Kosten sowie Risiken auf die Kantone verlagert werden.
Zudem werden wichtige Entscheide ins Baubewilligungsverfahren verschoben, was die Planung erschwert und die frühzeitige Akzeptanz von Wasserkraftprojekten gefährdet. Insgesamt unterläuft die Vorlage die Ziele des Gesetzgebers und des Runden Tischs Wasserkraft, tragfähige Lösungen für Energieproduktion, Biodiversität und Landschaft im Konsens zu entwickeln.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien
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