«Prozess Leibstadt»: Anwohnende ziehen AKW vor Gericht
Mareike Biegert,
Das AKW Leibstadt ging nach 40 Jahren Betriebszeit am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Beschwerdeführenden wohnen alle in der näheren Umgebung des AKW Leibstadt, einzelne davon auch auf der deutschen Seite des Rheins.
Vorgehen gegen Verzögerung und Ablehnung des Gesuchs
Im Februar 2024 wendeten sie sich mit einem Gesuch ans UVEK. Sie legten dar, warum das AKW Leibstadt nach internationalem Recht eine grenzüberschreitende UVP, unter Mitsprache der betroffenen Bevölkerung, durchführen muss, bevor es den Langzeitbetrieb aufnimmt (Espoo- und Aarhus-Konventionen). Als Anfang Dezember 2024 weder eine UVP noch ein Entscheid zum Gesuch vorlag, klagten die Anwohnenden wegen Rechtsverzögerung. Unterdessen hat das UVEK das Gesuch geprüft und abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Anwohnenden und machen dem AKW Leibstadt und dem UVEK den Prozess. Sie haben ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Mehr Transparenz und Klarheit gefordert
«Das AKW sei sicher, wird behauptet. Aber wieso bekommen wir dann diese Jodtabletten für den Fall eines Super-GAUs?», fragt sich Anwohnerin Katleen De Beukeleer. Sie weiss nicht, wie sie diese Wiedersprüche ihrer Tochter erklären soll. Dass sich das AKW keiner UVP unterziehen will, kommt nicht nur ihr verdächtig vor. Die Anwohnenden bestehen daher auf einer ehrlichen, transparenten und öffentlichen Untersuchung, die aufzeigt, welche Folgen der Weiterbetrieb dieser alternden Hochrisiko-Technologie für Mensch und Umwelt hat.
Gefahr über die Grenze hinaus
«Das AKW Leibstadt steht gleich an der Grenze. Die schwerwiegenden Folgen eines Störfalls würden den Süddeutschen Raum bis weit nach Norden betreffen», verdeutlicht Anwohner Hans Eugen Tritschler, der auf der deutschen Seite des Rheins wohnt. «Wegen solchen Gefahren für Mensch und Umwelt existieren diese internationalen Vereinbarungen, an die sich auch die Schweiz halten muss. Sie verpflichten das AKW Leibstadt zur UVP, und zwar auch dann, wenn das einen gewissen Aufwand darstellt und die Ergebnisse vielleicht nicht die sind, die sich die Betreiber wünschen», betont Tritschler.
Weitere Informationen:
Pressemappe, Unterlagen für Medien (Google Drive)
Prozess Leibstadt: Website mit allen Informationen, Dokumenten und Statements zum Verfahren

Stephanie-Christine Eger
Leiterin Fachbereich Atomenergie
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