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Netzexpress bringt Erneuerbaren-Ausbau voran

Léonore Hälg,

Die Energiestiftung begrüsst die Revision des Elektrizitätsgesetzes, die das Parlament heute verabschiedet hat (sogenannter «Netzexpress»). Sie vereinfacht die Verfahren beim Ausbau des Stromnetzes und bringt die Energiewende voran. Kritisch hingegen beurteilt die Energiestiftung die Abstriche beim Naturschutz.

Alternde Stromleitungen müssen modernisiert werden, um der zunehmenden Elektrifizierung des Verkehrs, der Heizungen und der Industrie gerecht zu werden, während die Stromproduktion immer dezentraler wird. Die Netze müssen mit diesen Entwicklungen Schritt halten, damit sie den zusätzlichen Strom transportieren können und nicht zum Engpass für die Energiewende werden.

Wichtige Fortschritte für die Energiewende

Mehrere Massnahmen des «Netzexpresses» stellen wichtige Fortschritte dar:

  • Bestehende Infrastruktur nutzen:
    Beim Ersatz oder bei der Sanierung von Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee entfällt künftig das Sachplanverfahren.

  • Infrastruktur bündeln:
    Netzausbauprojekte entlang von Bahnlinien und Nationalstrassen können von der Sachplanpflicht ausgenommen werden.

  • Netzinfrastruktur erleichtert bauen:
    Unter klar definierten Bedingungen wird der Bau von Transformatoren und grossen Energiespeichern (für Strom und Wärme) ausserhalb der Bauzone vereinfacht.

  • Bewilligungsverfahren beschleunigen:
    Der grundsätzliche Interessenvorrang für Stromleitungen kann Verfahren verkürzen. Kritisch sehen wir jedoch, dass dieser Vorrang angewendet wird, bevor seine Auslegung gerichtlich geklärt ist.

«Wir begrüssen diese Revision des Elektrizitätsgesetzes. Nun kommt es auf die Umsetzung an. Wir hoffen, dass der Netzexpress tatsächlich zu kürzeren Verfahren führt und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt – ohne den Naturschutz unnötig zu schwächen.» sagt Léonore Hälg, Leiterin des Fachbereichs Erneuerbare Energien bei der Energiestiftung.

Netzausbau darf Naturschutz nicht beeinträchtigen

Kritisch beurteilen wir hingegen die Abstriche beim Naturschutz. So dürfen beim Versetzen von Strommasten künftig gesetzliche Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden und die Berücksichtigung weiterer umweltrechtlicher Anliegen wird generell geschwächt. Damit werden empfindliche Lebensräume gefährdet, ohne dass dadurch zwingend eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren erreicht wird. Erfreulich ist, dass immerhin der verfassungsrechtliche Moorschutz unangetastet bleibt.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch



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