Biodiversitätsinitiative geht Hand in Hand mit erneuerbarer Energie
Marcel Tobler,
Die SES setzt sich für eine intelligente, menschen- und umweltgerechte Energiepolitik ein, die einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen pflegt. Eine vielfältige und intakte Natur ist die notwendige Grundlage für alles Leben und soll darum entsprechend geschützt werden, wie es die Biodiversitätsinitiative fordert. Für die SES ist dabei klar, dass die Stärkung der Artenvielfalt mit einer sauberen und ökologisch nachhaltigen Energieversorgung in der Schweiz einhergehen muss und umgekehrt.
Schutz der Artenvielfalt steht mit Stromgesetz im Einklang
Der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion wird mit dem am 9. Juni 2024 beschlossenen Stromgesetz zum grössten Teil auf bestehenden Infrastrukturen stattfinden. Der restliche Teil darf nur in den für den Natur- und Artenschutz unbedenklichen Eignungsgebieten für Windkraft- und alpine Solaranlagen erfolgen. Das ist die klare Vorgabe des Stromgesetzes, das nicht zuletzt aus diesen Gründen von den Umweltverbänden unterstützt worden ist.
Die SES ist überzeugt, dass die Umsetzung der Biodiversitätsinitiative auf Gesetzesstufe mit den Ausbau-Absichten des Stromgesetzes Hand in Hand gehen werden. So bestätigt auch ein Rechtsgutachten vom Mai 2024, dass die Naturschutz-Interessen der Biodiversitätsinitiative im Einklang mit dem Nutzen des Stromgesetzes stehen.
Kontakt
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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leonore.haelg@energiestiftung.ch