Stellungnahme zur Revision SEFV

Valentin Schmidt,

Die SES hat eine Stellungnahme zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsofndsverordnung (SEFV) verfasst. Sie fordert vom Bund, die Verordnung so anzupassen, dass das Verursacherprinzip eingehalten wird und die Steuerzahlenden nicht Gefahr laufen, dereinst die Entsorgungskosten tragen zu müssen.

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES befasst sich intensiv mit dem Regelwerk rund um die Stilllegung der Schweizer AKW und die Entsorgung des produzierten Atommülls. Bis am 18. März 2019 ist nun die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in der Vernehmlassung.

Die Wichtigkeit der Verordnung ist nicht zu unterschätzen: Grossprojekte, wie sie der Rückbau der Atomkrafwerke und der Bau der Tiefenlager darstellen, sind langwierig und mit grossen finanziellen Risiken behaftet. Sorgt der Bund nicht genügend vor, warten Milliardenrisiken auf die künftigen Steuerzahlenden, was nicht nur dem Verursacherprinzip widerspricht, sondern auch der Gerechtigkeit unter den Generationen. Vor diesem Hintergrund ist für die SES die geplante Streichung des Sicherheitszuschlags aus der SEFV ein klarer Rückschritt.

Die Kostenfrage ist aufgrund der grossen Zeithorizonte eng verknüpft mit der Laufzeit der Atomkraftwerke. Es muss darauf geachtet werden, dass das System zur Sicherstellung der Mittel für Stilllegung und Entsorgung nicht zu sicherheitstechnisch gefährlichen Fehlanreizen führt oder gar einen ökonomischen Druck für längere Laufzeiten erzeugt.



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