Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Stromgesetzes

Marcel Tobler,

Die Schweiz will auf fossile und nukleare Energieträger verzichten. Dafür muss möglichst rasch auf ein komplett erneuerbares Energiesystem umgestellt werden. Das am 9. Juni 2024 angenommene Stromgesetz ist ein Meilenstein auf diesem Weg und enthält viele Elemente für die Energiewende. Leider werden diese in den vorliegenden Umsetzungsentwürfen des Bundes nur bedingt umgesetzt. Die SES stellt darum diverse Änderungsanträge, um die Verordnung wirksamer und auch umweltfreundlicher zu machen.

Beispielsweise sollten die Verordnungen den öffentlichen und privaten Akteur:innen die Möglichkeiten und Anreize verschaffen, die Energiewende in der Praxis anzugehen und umzusetzen. So muss gesichert sein, dass sich an geeigneten Orten geplante Anlagen amortisieren lassen. Die im Entwurf vorgesehenen Mindestvergütungen für kleine Solaranlagen sind aus unserer Sicht zu tief angesetzt, um als Anreiz zu wirken. Die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern sich so nur bedingt im Vergleich zu heutigen Zustand.

Im Bereich Energie-Effizienz würden finanzielle Anreize und Massnahmen zur Verhaltensänderung grosse Stromspar-Potenziale freisetzen. Leider fehlen solche im Verordnungsentwurf, der nur technische Effizienzmassnahmen für die Stromversorger vorsieht.

Schliesslich brauchen die Entwürfe Nachbesserungen im Bereich der Biodiversität. So dürfen Wasserkraftanlagen aus Sicht der SES nur gefördert werden, wenn ihr Eingriff in die Natur und Artenvielfalt möglichst gering ausfällt.
Vertretung Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Lukas Braunreiter

Stv. Leiter Fachbereich erneuerbare Energien & Klima



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