Klare Richtlinien für «Stromfahrpläne»

Valentin Schmidt,

SES-Stellungnahme zur Vernehmlassung: Sichere Stromversorgung dank Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie.

Ins Stromnetzes muss immer gleich viel eingespeist, wie bezogen werden, damit es stabil bleibt. Die Energieproduzenten müssen deshalb Prognosen über ihre voraussichtlichen Strombezüge und -lieferungen abgeben, sogenannte «Fahrpläne».
Werden diese «Fahrpläne» nicht eingehalten, das heisst mehr Strom bezogen als eingespeist oder umgekehrt, gleicht Swissgrid diese Abweichungen mit Reserveenergie aus, die sie als Verantwortliche beschafft. Swissgrid stellt diese Ausgleichsenergie den Energieproduzenten in Rechnung. So sind die Energieunternehmen bestrebt, ihren «Fahrplan» einzuhalten. Dieses System entspricht dem Branchenverständnis und wird in dieser Art auch vielen EU-Staaten verwendet.
Die Schweizer Energieproduzenten haben dieses System de facto übernommen, nun soll es in einem neuen Artikel 14bis StromVG auch rechtlich festgehalten werden.
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES hat sich zum Vernehmlassungsverfahren geäussert und begrüsst die damit neu geschaffene Rechtssicherheit.

» zur Stellungnahme der SES

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



Zurück