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Anlage für Biogas
Biogasanlage (Bild: gazenergie.ch)

Gas geben für die Klimaziele

Die Regelung der Gasversorgung ist ein Dauerbrenner auf Sparflamme der Schweizer Politik. Aber bald könnte das Gasversorgungsgesetz (GasVG) aufs Tapet kommen. Die SES hat dazu vier grundlegende Forderungen formuliert, die unbedingt angegangen werden sollten.

Konzipiert und in die Vernehmlassung geschickt wurde das GasVG bereits im Jahr 2019, die Botschaft des Bundesrats zuhanden des Parlaments bisher immer wieder angekündigt und verschoben. Die letzten Infos besagten eine Veröffentlichung im Spätherbst 2024 ...

Wenig politische Motivation

Das Schneckentempo liegt unter anderem daran, dass das Thema Strom die Energiepolitik in den letzten Jahren dominiert hat. Gleichzeitig haben sich die Vorzeichen für die Gasversorgung mit dem Ukrainekrieg grundlegend verändert, so auch die Ansichten relevanter Akteur:innen. Die Gasbranche ist skeptisch. Auch deshalb hat der Bundesrat wohl keine Eile bei der Verabschiedung der Botschaft.

Klimaschutz auch im Gasbereich anstreben

Für die SES ist es wichtig, dass die Gasversorgung rasch aus dem politischen Abseits kommt. Fossiles Erdgas deckt seit den späten Neunzigerjahren praktisch unverändert rund zehn Prozent des Schweizer Bruttoenergieverbrauchs und wird auch kurz- und mittelfristig noch eine gewichtige Rolle spielen. Langfristig muss die Schweiz aber den Verbrauch des fossilen Erdgases vollständig eliminieren, um die Klimaziele zu erreichen.

Dies geht nur, wenn bereits heute eine ganzheitliche Planung der zukünftigen Gasversorgung aufgegleist wird. Deshalb hat die SES bereits im Juni letzten Jahres ein Diskussionspapier veröffentlicht und darin vier Forderungen formuliert, die bei der Erarbeitung des GasVG angegangen werden müssen. Sie sind unverändert gültig:

  • Erstens braucht es verbindliche Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Gasproduktion sowie für das stufenweise Einstellen der Versorgung mit fossilem Erdgas. Dies bietet Planungssicherheit sowohl für Gasproduzentinnen, -händler als auch für -verbraucherinnen.
  • Zweitens sind Ziele und Massnahmen im Bereich der Gaseffizienz notwendig. Das Potenzial für erneuerbare Gase beträgt einen Bruchteil des heutigen Gasangebots. In diesen Bereichen, wo gasförmige Energieträger als Brennstoff unverzichtbar sind, wie z. B. bei industriellen Hochtemperaturprozessen, braucht es deshalb Investitionen, um den Gasverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Drittens braucht es eine langfristige Stilllegungs- und Umnutzungsplanung der Gasnetze. Viele Gemeinden vernachlässigen die Energieplanung oder versuchen, noch so lange wie möglich vom Geldsegen ihres Gasnetzes zu profitieren. Vorausschauend ist anders. Die Information, wo das Netz stillgelegt oder für andere gasförmige Energieträger umgenutzt wird, ist relevant für Investitionsentscheidungen von Hausbesitzerinnen und der Industrie.
  • Schliesslich fordern wir eine Gasumlage, die auf den Gasverbrauch erhoben wird und für die Förderung der erneuerbaren Gasproduktion und allfälligen Kosten beim Netzumbau erhoben wird.

Gasförmige Energieträger befeuern den KIimawandel. Intelligent eingesetzt sind sie aber auch ein Standbein der Dekarbonisierung. Die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen jetzt in die Wege geleitet werden.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
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