Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz

Valentin Schmidt,

Die SES lehnt eine Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz, wie sie im Stromversorgungsgesetz gemäss der Parlamentarischen Initiative 15.430 vorgesehen ist, ab.

Angesichts der Netzengpässe, die letzten Dezember zur Einberufung des Krisenstabs geführt haben, halten wir die Vorrangregelung für die Grundversorgung nach wie vor für sinnvoll. Die Privilegien für die Langzeitverträge von Atomkraftwerken halten wir hingegen für obsolet, da sie den Umbau der Energieversorgung verlangsamen.

In den kommenden Jahren fallen zudem diverse Bezugsverträge aus Frankreich dahin. Statt die Grundversorgung und die erneuerbaren Energien zu benachteiligen, wäre eher die Frage zu stellen, ob nicht endlich die Privilegien der AKW-Betreiber beendet werden könnten.

Lesen Sie die weiteren Kritikpunkte und Forderungen der SES in der » SES-Stellungnahme betreffend Stromversorgungsgesetz

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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