Stellungnahme zur Vernehmlassung Strommangellage ÖV
Thomas Wälchli,
Der Verordnungsentwurf enthält grundsätzlich die erforderlichen «technischen» Elemente und Szenarien für die ausserordentliche Reduktion des Strombedarfs im ÖV. Damit auch für spätere Jahre eine robuste Anwendung sichergestellt ist, besteht Verbesserungsbedarf insb. in den folgenden zwei Bereichen:
- In den Erläuterungen und teilweise im Verordnungsentwurf wurde auf für das Gesamtverständnis wichtige Hinweise und Informationen verzichtet, die im Falle einer Krise den unter Druck handelnden Stellen fehlen werden. Dies betrifft vor allem die Steuerung bzw. Beeinflussung der Nachfrage im öffentlichen Personenverkehr, was bei Angebotsreduktionen im öV entscheidend ist und die grösste Herausforderung darstellt. Zu beachten ist hierbei, dass Reduktionen im ÖV-Angebot nur nachgelagert zu einem Rückgang der Mobilität erfolgen können und folglich parallel zu den Bewirtschaftungsmassnahmen flankierende Massnahmen zur Reduktion der Mobilität erforderlich sind.
- Angebote und die Funktion des Schienengüterverkehrs müssen so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um die Versorgung der Schweizer Wirtschaft, die Landesversorgung und den Transitgüterverkehr sicherzustellen. Diese Priorisierung weicht von der im Normalfall geltenden Gleichbehandlungsregel des Personen- und Güterverkehrs ab, wie sie für Ereignisse und Fälle von Beeinträchtigungen rechtlich festgelegt ist. Aus diesem Grund ist eine rechtliche Klarstellung auf Ebene dieser Verordnung notwendig, wonach der Güterverkehr auf der Schiene in einer Mangellage Priorität vor dem Personenverkehr hat.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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