Stellungnahme zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes

Lukas Braunreiter,

Die SES lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision mehrheitlich ab, weil Kriterien für eine bedarfsgerechte Reserve fehlen. Die SES fordert, dass Verbrauchs- und Produktionsentwicklungen im In- und Ausland mitberücksichtigt werden und die generelle Notwendigkeit der Reserve periodisch überprüft wird. Schon heute verfügt die Schweiz über enorme Reserveleistung weshalb jede zusätzliche Reserve begründet werden müsste.

Wir lehnen die vorgeschlagene Gesetzesrevision auch aus den folgenden Überlegungen ab:

  • Der pauschale Verzicht auf Verbrauchsreduktions-Auktionen ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Die in der Botschaft erwähnte Komplexität darf bei einer Massnahme, die potenziell zu den günstigsten Lösungen für eine Winterreserve gehört, keine Ausrede sein.
  • Der Bundesrat hat es verpasst, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um die Stromversorgungssicherheit zu erhöhen. Mit den gleichen Mitteln die schon für das Gaskraftwerk in Birr/AG ausgegeben wurde und die in neue Gaskraftwerke fliessen würden, kann und soll die erneuerbare Stromproduktion und Energieeffizienz ausgebaut und so die Versorgungssicherheit nachhaltig erhöht werden.
  • In der jetzigen Form ermöglicht die Vorlage den präventiven Abruf fossiler Kraftwerke. Dies muss auf Gesetzesebene ausgeschlossen werden.
  • Die Klimakrise erlaubt es nicht, weiterhin in fossile Kraftwerkinfrastruktur zu investieren. Alle Ressourcen inkl. Fachkräfte sind auf die Energiewende und die Abwendung der Klimakrise zu legen.

Wir sehen folgenden Handlungsbedarf:

  1. Diese Vorlage darf nicht zum Ausbau der fossilen Kraftwerksinfrastruktur beitragen.
  2. Kein präventiver Betrieb von fossilen Reserve-Kraftwerke oder Notstromaggregaten.
  3. Konkretere Grundlagen für die Ausschreibung bei Endverbrauchern für Nachfragereduktion, damit diese Ausschreibung möglichst umgehend starten und die laufende Ausschreibung von thermischen Reservekraftwerken ersetzen kann.
  4. Für den geformten Pool von Notstromaggregaten braucht es konkrete Regelungen, damit bei Nicht-Schliessen des Marktes sämtliche Betreiber innerhalb nützlicher Frist kontaktiert werden können. Auch Regelungen für die temporäre Überschreitung der kantonalen Luftreinhaltungs- und Betriebsvorschriften sind notwendig.
  5. Bestehende WKK-Anlagen, die heute z.B. in Wärmenetzen primär zur Spitzenlastdeckung in den kältesten Wochen eingesetzt werden, könnten tatsächlich eine gewisse Rolle in Strommangellagen übernehmen. Hierzu ist der vorliegende Gesetzesvorschlag jedoch ungeeignet. Diese Vorlage darf nicht Mittel, die für erneuerbare Energien vorgesehen sind, zweckentfremden und neue fossile WKK-Anlagen fördern.

Die detaillierten Begründungen finden Sie in unserer Stellungnahme.

Vertretung Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Lukas Braunreiter

Stv. Leiter Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
+41 44 275 21 24
lukas.braunreiter@energiestiftung.ch



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