Stellungnahme zur Totalrevision Energiegesetz des Kantons Solothurn

Thomas Wälchli,

Die SES unterstützt die Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Solothurn, weil das bisherige Gesetz ursprünglich aus dem Jahr 1991 stammt und somit veraltet ist. Allerdings fordert sie ambitioniertere Ziele und griffigere Vorgaben für die Umsetzung. Die Vorlage des Regierungsrates ist insgesamt noch zu zaghaft.

Auch wenn die Solothurner Stimmbevölkerung den ersten Versuch einer Aktualisierung des Energiegesetzes abgelehnt hatte, sind in der aktuellen Revision mindestens energie- und klimapolitische Massnahmen gemäss den Empfehlungen der kantonalen Energiedirektorenkonferenz EnDK erforderlich, damit der Kanton Solothurn sein Ziel erreicht: die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen pro Kopf und pro Quadratmeter Energiebezugsfläche auf das Niveau des gesamtschweizerischen Durchschnitts.

Konkret schlägt die SES unter anderem folgende Ergänzungen und Präzisierungen im Gesetz vor:

  • Das Ziel Netto Null Treibhausgas-Emissionen soll der Kanton Solothurn spätestens im Jahr 2050 erreichen, nicht erst im Jahr 2050.
  • Der Kanton soll die Gemeinden verbindlich beauftragen, eine Energieplanung durchzuführen.
  • Der Kanton soll das Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen soll so ausgestalten, dass PV-Anlagen, welche die gesamte geeignete Dachfläche nutzen, mit einem Bonus belohnt werden.
  • Das Gesetz soll auch Grenzwerte für die graue Energie in Gebäuden vorsehen.
  • Bei Neubauten soll das Energiegesetz keine fossilen Heizsysteme mehr zulassen.
  • Auch beim Heizungsersatz ist auf fossile Heizsysteme zu verzichten und für allfällige Ausnahmenfälle sind strengere Kriterien erforderlich.
  • Die SES regt an, dass das Gesetz für die Eigenstromerzeugung bei Neubauten mindestens 20 W pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verlangt – oder sogar die Nutzung der gesamten geeigneten Dachfläche. Zudem plädiert die SES für eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung auch bei Dach- und Fassadensanierungen, nicht nur bei Neubauten.
  • Die SES empfiehlt griffigere Vorgaben zur Installation von Geräten zur Erfassung des individuellen Verbrauchs für Heizung und Warmwasser.

Alle weiteren Anträge der SES und die Begründungen sind in der Stellungnahme ersichtlich.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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