Stellungnahme zur Revision der Energieverordnung EnV und der Energie-Förderverordnung EnFV

Simon Banholzer,

Die Schweizerische Energie-Stiftung hat an der Vernehmlassung zu den Revision der Energieverordnung EnV und der Energie-Förderverordnung EnFV  teilgenommen.

Aus unserer Sicht zeigt der Bund hier zu wenig Gestaltungswillen, indem er es unterlässt, die Kosten und den Erschliessungsaufwand der Anlagen überhaupt als Kriterium zu berücksichtigen. Die Verordnung bietet die Gelegenheit, Anlagen in bereits erschlossenen Gebieten priorisieren. Damit werden zwei Fliegen auf einen Streich geschlagen: Einerseits stören die Anlagen dort am wenigsten, wo es möglichst wenig neue Strassen, Seilbahnen, Stützmauern und Stromleitungen braucht. Und andererseits fallen bei solchen Anlagen tendenziell weniger hohe Erschliessungskosten an.

Wir schlagen vor, dass die Vergütung für Anlagen, bei denen die Erschliessungskosten im Verhältnis zu den anrechenbaren Investitionskosten höher sind als der Durchschnitt vergleichbarer Anlagen, eine geringere Vergütung erhalten. Das schafft einen Anreiz für Planer, intelligente Anlagen zu bevorzugen.

Ausserdem sollen Anlagen im Mittelland und auf bereits bestehender Infrastruktur (Gebäude, Lärmschutzwände, Staumauern etc.) als Referenz gelten: Wenn die Kosten neuer Anlagen pro Kilowattstunde im Winterhalbjahr deutlich höher sind als bei den erwähnten, soll die Einmalvergütung reduziert werden. Das benachteiligt überteuerte Anlagen. Es macht keinen Sinn, teuren Winterstrom zu produzieren, wenn er auch günstiger auf bestehender Infrastruktur zu haben ist. Auch auf einem durchschnittlichen Dach im Mittelland wird im Winterhalbjahr mindestens ein Viertel der Jahresproduktion erwirtschaftet.

Weitere Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge finden Sie in unserer Stellungnahme.



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