Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt
Léonore Hälg,
In der CO2-Verordnung sollen verschiedene Möglichkeiten zur Umgehung des CO2-Gesetzes und zum sanktionsfreien Import von CO2-intensiven Fahrzeugen erschwert werden. Einige dieser Anpassungen begrüssen wir sehr, beispielsweise diese betreffend der Schein-Occasionen. Bei anderen Änderungsvorschläge fordern wir eine Überarbeitung, da sie aus unserer Sicht nicht wirksam sind. So erwarten wir, dass der Bund Abtretungen verunmöglicht. Dieses System erlaubt es reinen Elektroauto-Importeur:innen andere Fahrzeug-Importeur:innen zu erlauben, zusätzliche CO2-intensive Fahrzeuge sanktionsfrei zu verkaufen. Schliesslich schlagen wir zusätzliche Änderungen der CO2-Verordnung vor, die unter anderem die Erhebung der CO2-Emissionen von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen und die Berücksichtigung von Ökoinnovationen betreffen.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Lärmschutz-Verordnung sollen der Umgang mit Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen schweizweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Bei diesen Vorsorgemassnahmen geht es darum, durch Wärmepumpen verursachte Lärmimmissionen zu prüfen und zu minimieren. Wir begrüssen diese Stossrichtung, schlagen in der Vernehmlassungsantwort aber Anpassungen vor, die aus unserer Sicht geeigneter sind, das Vorsorgeprinzip zu konkretisieren. Dies beinhaltet eine einfache Definition, welche Wärmepumpen zusätzliche Massnahmen für Emissionsbegrenzungen treffen müssen und welche nicht.
Weitere Details und Erläuterungen sind in der Stellungnahme zu finden.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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leonore.haelg@energiestiftung.ch