Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022

Nils Epprecht,

Die SES hat sich an der Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsänderungen im Bereich des BFE beteiligt.

Die auch in der Vergangenheit oft starke Reduktion von Fördermitteln für PV-Anlagen zeigt, wie PV sich in kurzer Zeit von der teuersten zur günstigsten Technologie entwickelt hat. PV belastet heute von allen Technologien den Netzzuschlag pro geförderte Kilowattstunde am geringsten. Eine weitere Reduktion der Einmalvergütung ist heute aber nicht angemessen, sie würde in Kombination mit den tiefen Marktpreisen zu einem Rückgang des Ausbaus führen, wenn nicht zuerst ein langfristig stabiler Rückliefertarif (oder ein ähnliches Instrument zur Absicherung von Investitionen) eingeführt wird. Vorläufig lehnen wir eine Reduktion der Einmalvergütung also ab.

Wir sprechen uns ausserdem gegen die Revision der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) aus, da damit ein Kompetenzverlust des Bundes in einem Bereich einhergeht, in dem für die kommenden Generationen grosse finanzielle Risiken schlummern. Die in der bisherigen Verordnung vorgesehenen Kompetenzen des UVEK waren wichtig für die Beurteilung der Kostenrisiken des Bundes. Um deren vom Bundesgericht im Urteil vom 6. Februar 2020 monierten Widerspruch mit dem Kernenergiegesetz (KEG) aufzulösen, empfehlen wir eine Revision des KEG zur Legalisierung der bisherigen SEFV.

Die Anpassungen in der EnV bezüglich Wasserkraft lehnen wir aus Sicht Gewässer- und Naturschutz in einigen Punkten ab. Einerseits entstünden Lücken bei den Vorgaben zur Richtplanung, die eine frühzeitige Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen möglichst durchgehend ermöglichen sollen, andererseits werden Beeinträchtigungen nationaler Schutzgebiete für sehr geringe Gewinne auf der Energieerzeugungsseite in Kauf genommen. Wir befürchten, dass das UVEK damit keine Rechtssicherheit schafft, sondern den Nährboden für neue Rechtsverfahren legt.

Weitere Anmerkungen und Vorschläge in der detaillierten Stellungnahme:



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