Stellungnahme zu Verordnungsänderungen des Bundesamts für Energie

Léonore Hälg,

Die Schweizerische Energie-Stiftung kritisiert, dass die Sätze der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen gesenkt werden sollen. Dies im Zusammenhang mit den Verordnungsänderungen des Bundesamt für Energie BFE, die per 01. Januar 2024 in Kraft treten werden.

Die Revisionen der Energieförderverordnung EnFV sieht vor, für PV-Anlagen unter 30 kW und zwischen 100 und 150 kW die Vergütungssätze zu senken und diese für Anlagen zwischen 30 und 100 kW beizubehalten. Begründet werden diese Anpassungen damit, dass so der Bau grösserer PV-Anlagen beanreizt werden soll. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehbar. Die Preise für PV-Anlagen sind in den letzten zwei Jahren aufgrund des Fachkräftemangels und Lieferengpässen im Gegensatz zum langjährigen Trend gestiegen. Dies bedeutet, dass bereits die Beibehaltung der Vergütungssätze für mittelgrosse Anlage einer realen Senkung der finanziellen Unterstützung entspricht. Deshalb könnte diese Verordnungsanpassung zu einer Verlangsamung des Ausbaus von PV-Anlagen unter 150 kW führen. Auch ist denkbar, dass die gebauten Anlagen vermehrt auf Eigenverbrauch optimiert werden und dadurch kleiner ausfallen. Dies ist bereits heute der Fall. Geeignete Dachflächen werden nur zu rund der Hälfte für PV-Module ausgenutzt - ein volkswirtschaftlicher Unsinn. Da die Vergütungssätze für Anlagen über 30 kW verglichen mit den Investitionskosten anteilsmässig auch nach der vorgeschlagenen Verordnungsänderung immer noch tiefer ausfallen, kann bezweifelt werden, dass tatsächlich grössere Anteile der geeigneten Dachflächen für PV ausgenutzt werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Verordnungsanpassung keinen oder eher einen negativen Einfluss auf die Grösse der tatsächlich gebauten PV-Anlagen haben wird, und beantragen deshalb, von dieser Revision abzusehen.

Die Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung KHV ermöglicht eine Reduktion der Versicherungsdeckung von Kernkraftwerken nach deren Stilllegung und der Entnahme aller Brennelemente. Die Revision trägt damit der Tatsache Rechnung, dass sich das Gefahrenpotenzial eines Kernkraftwerks nach der Entnahme aller Brennelemente massiv reduziert. Unter den in der Revision vorgesehenen Bedingungen ist eine Reduktion der Versicherungsdeckung ab diesem Zeitpunkt aus Sicht der SES nachvollziehbar. Jedoch ist die Deckungssumme für in Betrieb stehende Atomkraftwerke weiterhin unzureichend, denn auch unter der revidierten KHV steht fest, dass die effektiven Kosten eines schweren Unfalls nur zu einem Bruchteil durch private Versicherungen gedeckt werden könnte. Dieses Problem kann durch eine KHV-Revision jedoch nicht behoben werden, sondern nur durch den Ausstieg aus der Kernenergienutzung in der Schweiz - ein Anliegen, das die SES seit Jahren vertritt.
Weitere Details und Erläuterungen sind in der Stellungnahme zu finden.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch



Zurück