Stellungnahme MuKEn 2025

Thomas Wälchli,

Die SES begrüsst die ersten beiden Module der Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) zum Heizungsersatz und zur Eigenstromerzeugung in Gebäuden. Sie bemängelt aber, dass die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaik zu wenig ambitioniert sind. Deshalb bringt die SES einen Vorschlag ins Spiel, der das Solarpotenzial auf den Dächern von bestehenden und neuen Gebäuden besser nutzt – und zudem für die Vollzugsbehörden einfacher umzusetzen ist.

Diese Bestimmungen stellen die Weichen in Richtung der Energiestrategie 2050 des Bundes inkl. Netto-Null-Treibhausgasemissionen. Die SES ist jedoch der Ansicht, dass die Anforderungen an die Eigenstromerzeugung am, im und auf dem Gebäude die aktuellen bundesrechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik noch nicht ausreichend abbilden.

Der Vorschlag der Kantone, dass bei neuen Gebäuden 20 und bei bestehenden Gebäuden 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) Stromerzeugungskapazität installiert werden muss, trägt den unterschiedlichen Gebäuden und Gebäudestandorten in der Schweiz nicht genügend Rechnung. Ein EFH kann diese Vorgabe einfach erreichen. Ein MFH ab drei oder vier Stockwerken benötigt dafür aber bereits eine PV-Anlage in der Fassade, was je nach Ausrichtung und Architektur des Gebäudes sehr teuer und nicht sehr effizient wäre. Es würden rasch viele Fragen in der Umsetzung auftauchen. Und zahlreiche Gebäude würden ihr Solarpotenzial nicht ausreichend ausschöpfen.

Deshalb schlägt die SES eine praktischere Regelung vor, welche der Vielfalt der Gebäude in der Schweiz Rechnung trägt und einfach umzusetzen ist: Bei Neubauten sollen mindestens 60% der nutzbaren Dachfläche für die Stromproduktion verwendet werden. Bei Dachsanierungen sind mindestens 50% der nutzbaren Dachfläche entsprechend vorzusehen. Die 20 bzw. 10 W/m2 EBF sind ebenfalls einzuhalten. Somit wird sichergestellt, dass bei hohen Gebäuden das Winterstrompotenzial mit PV-Paneelen in der Fassade ausgeschöpft wird. Dieser ergänzende Vorschlag ist breit abgestützt. Mit der Minergie-Anwendungshilfe 2023 besteht auch bereits eine vollzugstaugliche Methodik für die Einführung dieses Vorschlags.

Die detaillierten Kommentare und Anträge sind in den Vernehmlassungsformularen ersichtlich.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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