SES-Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung
Valentin Schmidt,
Die vollständige Strommarktöffnung ist eine Chance für die StromkonsumentInnen: Sie sind nicht mehr an einen Monopolisten gebunden, sondern können ihren Stromlieferanten frei wählen und den Strom kaufen, den sie wollen. Weil der Markt gegenwärtig nicht funktioniert, birgt die volle Strommarktöffnung aber auch Gefahren für die Energiewende in der Schweiz. Direkte und indirekte Subventionen und ungedeckte Kosten für Mensch und Umwelt führen einerseits dazu, dass ProduzentInnen und KonsumentInnen von Strom aus neuen erneuerbaren Energieträgern benachteiligt werden. Andererseits führen die dadurch gesenkten Strompreise auch zu geringeren Effizienzanreizen.
Die zweite Phase der Marktöffnung bedarf daher nicht nur einer sorgfältigen Ausgestaltung über die Stromversorgungsverordnung, sondern muss auch mit flankierenden Massnahmen begleitet werden. Die SES erachtet insbesondere die Einführung einer verursachergerechten Abgabe auf Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern als essenziell. Neben Kostenwahrheit muss jedoch auch volle Transparenz hergestellt werden – sowohl über die volle Kennzeichnung der Stromprodukte wie auch über die Offenlegung des Lieferantenmixes aller Anbieter. Solange der Markt nicht funktioniert, müssen die Investitionsanreize für die Produktion erneuerbaren Stroms in der Schweiz durch den Bund (KEV) gesichert werden.
Schliesslich sollen KonsumentInnen im Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Es soll niemand Strom, welcher radioaktive Abfälle und unnötig hohe CO2-Emissionen generiert, konsumieren müssen.
Die detaillierten Forderungen der SES und entsprechende Begründungen sind in der vollständigen Stellungnahme nachzulesen.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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