SES-Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung

Valentin Schmidt,

SES-Stellungnahme: Der Liberalisierungstrend ist nicht aufzuhalten, die volle Liberalisierung des Strommarktes ist dabei keine Ausnahme. Damit die Energiewende von der Marktöffnung profitiert, sind jedoch flankierende Massnahmen nötig, insbesondere um den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien nicht zu bremsen. Dazu gehören die kostendeckende Einspeisevergütung und eine Abgabe auf Dreckstrom.

Die vollständige Strommarktöffnung ist eine Chance für die StromkonsumentInnen: Sie sind nicht mehr an einen Monopolisten gebunden, sondern können ihren Stromlieferanten frei wählen und den Strom kaufen, den sie wollen. Weil der Markt gegenwärtig nicht funktioniert, birgt die volle Strommarktöffnung aber auch Gefahren für die Energiewende in der Schweiz. Direkte und indirekte Subventionen und ungedeckte Kosten für Mensch und Umwelt führen einerseits dazu, dass ProduzentInnen und Konsu­mentInnen von Strom aus neuen erneuerbaren Energieträgern benachteiligt werden. Andererseits führen die dadurch gesenkten Strompreise auch zu geringeren Effizienzanreizen.

Die zweite Phase der Marktöffnung bedarf daher nicht nur einer sorgfältigen Ausgestaltung über die Stromversorgungsverordnung, sondern muss auch mit flankierenden Massnahmen begleitet werden. Die SES erachtet insbesondere die Einführung einer verursachergerechten Abgabe auf Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern als essenziell. Neben Kostenwahrheit muss jedoch auch volle Transparenz hergestellt werden – sowohl über die volle Kennzeichnung der Stromprodukte wie auch über die Offen­legung des Lieferantenmixes aller Anbieter. Solange der Markt nicht funktioniert, müssen die Investitions­anreize für die Produktion erneuerbaren Stroms in der Schweiz durch den Bund (KEV) gesichert werden.

Schliesslich sollen KonsumentInnen im Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung mit Strom aus erneu­erbaren Energieträgern versorgt werden. Es soll niemand Strom, welcher radioaktive Abfälle und unnötig hohe CO2-Emissionen generiert, konsumieren müssen.

Die detaillierten Forderungen der SES und entsprechende Begründungen sind in der vollständigen Stellungnahme nachzulesen.

» SES-Stellungnahme (pdf)

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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