Workshop Geförderte Energieverschwendung

Anhand der neuen Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch – Analyse der Bundesgesetzgebung» diskutierte die SES mit Fachleuten aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft, NGO und Stiftungen, wie der Bund diese gesetzlich verankerte Energieverschwendung schrittweise abschaffen kann.


Kulturpark (Pfingstweidstrasse 16, 8005 Zürich)

Viele Fehlanreize – grosses Einsparpotenzial

Gemäss Verfassung muss sich der Bund für einen sparsamen Umgang mit Energie einsetzen. Viele Gesetzesbestimmungen kurbeln den Energieverbrauch jedoch an statt ihn zu senken. Eine neue Studie des Beratungsbüros EBP im Auftrag der SES hat 112 solcher «Fehlanreize» identifiziert – in Tat und Wahrheit dürften es noch einige mehr sein.

Die Studie zeigt eindrücklich auf, dass bei den energetischen Fehlanreizen ein grosser Handlungsbedarf und auch viele Handlungsmöglichkeiten mit grossem Einsparpotenzial und positiver Gesamtwirkung bestehen.

Bereits das Einsparpotenzial bei sieben vertieft untersuchten Fehlanreizen ist beträchtlich. Gesamthaft beträgt es 9 bis 10 TWh pro Jahr oder knapp 5 % des Schweizer Gesamtenergieverbrauchs. Davon machen die fehlende CO2-Abgabe auf Treibstoffen mit 5 TWh und die Steuerbefreiung des internationalen Flugverkehrs mit 2.5 – 3 TWh den grössten Anteil aus.

Fehlanreize beheben – welche und wie?

Jetzt geht es darum, mit entsprechenden Anpassungen in den betroffenen Gesetzen, Verordnungen, Normen etc. die Energieverschwendung zu stoppen. Wie das gehen soll, diskutieren wir am Workshop im Kulturpark Zürich im Plenum und in zwei Outbreak-Sessions. Dabei profitieren wir auch von den bisherigen Erfahrungen bei der Abschaffung von biodiversitätsschädigenden Fehlanreizen, welche uns Lena Gubler von der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL präsentierte.

In den Outbreak-Sessions untersuchten die Teilnehmenden die identifizierten Fehlanreize im Detail und entwickelten Vorgehensvorschläge zu deren Abschaffung. Dabei kristallisierten sich die folgenden Erfolgsfaktoren heraus:

  • Die Abschaffung welcher Fehlanreize ermöglicht einen finanzielle Entlastung der Bundeskasse? Diesen finanziellen Nutzen gilt es hervorzuheben und dem eidgenössischen Finanzdepartement zu vermitteln.
  • Welche Synergien ergeben sich aus der Korrektur der energetischen Fehlanreize mit anderen Politikbereichen wie z.B. der Biodiversität, dem Klimaschutz oder der öffentlichen Gesundheit
  • Welche Akteure haben ebenfalls ein Interesse an der Korrektur der bestehenden Fehlanreize? Die Einbindung dieser Akteure ermöglicht zielgerichtete Koalitionen.
  • Welche Fehlanreize betreffen nicht die gesamte Bevölkerung, sondern bevorzugen einseitig eine kleine Gruppe von Begünstigten? Bei diesen Fehlanreizen ist der Widerstand gegen Korrekturen allenfalls geringer, bzw. die Akzeptanz für eine Abschaffung höher.
  • Es ist wichtig zu analysieren wo die Fehlanreize herkommen und welche Interessen damit verfolgt wurden. Dies, damit man nachher nicht aus unerwarteter Richtung Kritik bekommt, worauf man nicht vorbereitet ist.
  • Die Synergien und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Fehlanreizen sind wichtig für die Konzeption von Abbauoptionen.
  • Welche Erkenntnisse können wir aus bisherigen Erfahrungen zur Abschaffung von energetischen Fehlanreizen in anderen europäischen Ländern ziehen? Was hat sich dort bewährt, was nicht?

Die SES wird nun anhand dieser Kriterien geeignete Pakete von Fehlanreizen schnüren, welche sinnvollerweise zusammen korrigiert werden, und bespricht das weitere Vorgehen mit verschiedenen Akteuren in der Bundesverwaltung, in Verbänden und weiteren Umweltorganisationen.

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