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Zukunftsweisendes Stromgesetz mit unnötigen Makeln

Simon Banholzer,

Die heute beschlossene Reform des Energie- und Stromversorgungsgesetzes schafft die zentralen Grundlagen, um die erneuerbaren Energien zügig auszubauen und den produzierten Strom effizient zu nutzen. Es stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz und ermöglicht die Dekarbonisierung der Energieversorgung. Deshalb unterstützt die Schweizerische Energie-Stiftung SES dieses komplexe Gesetzespaket. Bedauerlich sind die unverständlichen Rückschritte beim Naturschutz. Die SES wird deshalb die Umsetzung genau verfolgen und die Zusicherungen beim Gewässer- und Biodiversitätsschutz einfordern.

Die SES hat die dreijährigen Beratungen des Parlaments eng begleitet und die Ausgestaltung der künftigen Energiepolitik mit Fachwissen unterstützt. «Das neue Stromgesetz war ein Kernprojekt der SES und wir sind froh, dass das Parlament diesem Meilenstein zustimmt», bilanziert SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht. Aus Sicht der SES überzeugt das neue  Stromgesetz mit griffigen Massnahmen für die Stromerzeuger und schafft Versorgungssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Es fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien mit einer gleitenden Marktprämie und minimiert so das Investitionsrisiko bei künftigen Strompreisschwankungen.
  • Private Besitzer von Solaranlagen erhalten eine kostendeckende Minimalvergütung für den eingespiesenen Solarstrom ab ihrem Hausdach, was ihre Investition absichert und grössere PV-Anlagen durch Private fördert.
  • Das Gesetz führt einen neuen und schweizweiten Markt für Effizienzdienstleistungen ein, damit das enorme Effizienzpotenzial endlich abgeholt wird.
  • Es werden lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht, die finanzielle Anreize für Stromlösungen im Quartier schaffen, wie beispielsweise gemeinsame Wärmepumpen oder Solaranlagen.
  • Die wichtigsten Wasserkraftprojekte, die am sogenannten «runden Tisch» ausgehandelt wurden, erhalten mehr Investitionssicherheiten durch ein beschleunigtes Verfahren.
  • Solaraktive Parkplatzüberdachungen können mittels Auktionen separat gefördert werden, damit bereits versiegelte Flächen für die Stromproduktion genutzt werden.
  • Der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen fokussiert zumeist auf unproblematische Eignungsgebiete.
  • Die vorübergehende Verschuldungsmöglichkeit des Förderfonds für erneuerbare Energien erlaubt eine konstante Fördergeldausschüttung.

Mit diesen Massnahmen wird die Energiestrategie 2050 konkret umgesetzt. Die gesetzlichen Zielsetzungen machen Netto-Null realistisch und rücken den Atomausstieg näher.

Bestehende Infrastruktur nutzen statt Freiflächen

Allerdings ist es bedauerlich, dass das Parlament wichtige Anliegen der SES und der Umweltverbände nicht berücksichtigt hat. So wurden die Fördermittel für den Ausbau der Erneuerbaren nicht angehoben und verbindliche Solarstandards auf Dächern, Fassaden und Parkplätzen fanden keine Mehrheit. Völlig unnötig sind die Ausnahmen beim Biotopschutz und unrealistische Ausbauziele bei der Wasserkraft auf Kosten des Gewässerschutzes. Hier hat das Parlament Konfliktfelder eröffnet, die der Energiewende und dem Rückhalt in der Bevölkerung mehr schaden als nützen. «Die erneuerbaren Energien lassen sich naturverträglich ausbauen, wenn konsequent die bestehende Infrastruktur genutzt würde», erklärt Nils Epprecht dazu. Die SES wird sich mit Überzeugung für das neue Stromgesetz engagieren. Sie wird aber mit Nachdruck darauf pochen, dass auf Verordnungsstufe die Versprechungen an die Umweltverbände eingehalten werden.



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