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Solaroffensive: Ja, aber bitte richtig

Simon Banholzer,

Bei den Verordnungen zur Solaroffensive des Parlamentes verpasst es der Bund, die Kosten und die Erschliessung der Anlagen als Kriterium zu berücksichtigen. Er nimmt damit zu teure Solaranlagen und gar Bauruinen in Kauf, die abschreckend wirken könnten statt Vorbild zu sein. Die SES macht Vorschläge, wie man über die Vergütungssätze Anreize für Anlagen mit Vorbildcharakter setzen könnte.

Die «dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter», die das Parlament in der Herbstsession in aller Eile beschlossen hat, bedürfen Klärungen auf Verordnungsstufe. Der Bund hat seinen Vorschlag letzte Woche publiziert und in eine informelle Konsultation gegeben. Leider zeigt der Bund hier wenig Gestaltungswillen und unterlässt es, die Kosten und den Erschliessungsaufwand der Anlagen überhaupt als Kriterium zu berücksichtigen. Eine finanzielle Förderung ohne jegliche Qualitätskriterien wäre eine beispiellose potenzielle Geldverschwendung.

Ziel des Gesetzes ist, mit Solaranlagen, die einen guten Teil ihres Ertrags im Winterhalbjahr abwerfen, einen Beitrag zu Versorgungssicherheit zu leisten. Dafür stehen insbesondere Anlagen im alpinen Raum – auch Freiflächenanlagen – zur Diskussion. Solche Anlagen sind in der Schweiz Neuland, bisher galten sie als kaum bewilligungsfähig. Genau das ändert sich mit dem neuen Gesetz.

Anreize für intelligente Anlagen

Die SES schlägt vor, dass Anlagen im Mittelland und auf bereits bestehender Infrastruktur (Gebäude, Lärmschutzwände, Staumauern etc.) als Referenz gelten: Wenn die Kosten neuer Anlagen pro Kilowattstunde im Winterhalbjahr deutlich höher sind als bei den erwähnten, soll die Einmalvergütung reduziert werden. Das benachteiligt überteuerte Anlagen zugunsten von kostengünstigeren Projekten. Es macht keinen Sinn, extrem teuren Winterstrom zu produzieren, wenn er auch günstiger zu haben ist.

Standards setzen

Mit guten Beispielen kann die Schweiz zeigen, dass Klimaschutz mit erneuerbaren Energien und ein sorgsamer Umgang mit Landschaft und Natur kein Widerspruch sind. Dafür müssen neue Anlagen aber Standards setzen – und nicht mit schlechtem Beispiel vorangehen.

Die Verordnung muss deshalb Anlagen in bereits erschlossenen Gebieten priorisieren. Damit werden zwei Fliegen auf einen Streich geschlagen: Einerseits stören die Anlagen dort am wenigsten, wo es möglichst wenig neue Strassen, Seilbahnen, Stützmauern und Stromleitungen braucht. Und andererseits fallen bei solchen Anlagen tendenziell weniger hohe Erschliessungskosten an.

Bis am 16.12. können sich interessierte Kreise zu der Konsultation des Bundes äussern.



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