Die SES unterstützt zwei kantonale Klimaschutzvorlagen
Anna Lydia Schneider,
Im Rahmen der Teilrevision des Energiegesetztes im Kanton Appenzell Ausserrhoden sollen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich von 2014 implementiert werden. Das Gesetz sieht vor, dass künftig neben den energetischen Bauvorschriften und einer Regelung zum Heizungsersatz durh erneuerbare Systeme auch klare Vorgaben zum Ausbau und zur Gewinnung von erneuerbaren Energien vorliegen. Gerade in der aktuellen Energiekrise wird klar, wie dringlich Massnahmen für Energieeinsparungen und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger sind. Das schafft mehr Unabhängigkeit und stärkt die Versorgungssicherheit im Inland. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der SES-Stiftungsrat die Vorlage zur Annahme.
Ja zur Klimagerechtigkeitsinitiative in Basel-Stadt
Am 27. November gelangt in Basel-Stadt die Klimagerechtigkeitsinitiative zur Abstimmung. Diese möchte das Netto-Null-Ziel über alle Sektoren in die kantonale Verfassung schreiben, verbindliche Absenkpfade inklusive. Der Sommer 2022 hat gezeigt, wie schnell die Klimaerhitzung voranschreitet. Um das Klimaziel der Begrenzung der Erderwärmung bis 2050 auf höchstens 1,5 Grad Celsius zu erreichen, ist die Forderung «Netto Null bis 2030» im innovativen Kanton Basel-Stadt notwendig und auch realistisch. Der SES-Stiftungsrat hat auch zu dieser Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Dominik Waser
ehem. Leiter Kampagnen