Stellungnahme zur zentralen Bewirtschaftung des Kraftwerksparks bei Strommangellage
Léonore Hälg,
Die SES begrüsst das Ansinnen des Bundesrats, dass die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid die grösseren Kraftwerke in der Schweiz bei einer Strommangellage zentral bewirtschaften und ihren Abruf organisieren kann. Sie fordert aber, dass alle verfügbaren Kraftwerke über 10 MW inklusive der für die Stromreserve aggregierten Notstromgruppen und WKK-Anlagen in diese Bestimmung fallen sollen.
Ausserdem fordert sie, dass bei einem Abrufentscheid auch die Auswirkungen auf die Umwelt eine Rolle spielen soll. Konkret soll die Swissgrid neben der Netzkapazitäten, der vorhandenen Speicherwasser- und Brennstoffreserven und der verfügbaren Stromimporte auch die Reduktion der Schadstoffemissionen und Klimaauswirkungen als Kriterium berücksichtigen müssen.
Schliesslich fordert die SES auch, dass Kraftwerksbetreiber neben den Gestehungskosten und einer entsprechenden Marge nicht noch eine zusätzliche Marge verdienen können sollen, wie das das BWL in einer Variante vorschlägt. Eine Strommangellage wird enorme Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben. Die Kraftwerksbetreiber sollen an dieser Situation nicht übermässig verdienen können, sondern ihren Anteil an der Reduktion der Kosten beitragen.
Mehr Klarheit schaffen
Losgelöst von dieser Verordnung ist die SES der Meinung, dass der Bundesrat einen ganzheitlichen Blick auf die Situation einer Strommangellage und die Zeit kurz davor werfen soll. Es fehlt immer noch Klarheit darüber, was eine Strommangellage überhaupt ist und wann sie eintritt. Dies haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch die Geschäftsprüfungskommission kürzlich kritisiert.
In der kürzlichen Vergangenheit hat der Bundesrat verschiedene Verordnungen und Verordnungsentwürfe veröffentlicht und verabschiedet, die im Fall einer Strommangellage zur Anwendung kommen sollen. Hier fehlt Klarheit über die Reihenfolge der Inkraftsetzung dieser Verordnungen und ob nun die nötigen Verordnungen zur Bewältigung einer Strommangellage erarbeitet sind.
Bessere Koordination nötig
Wir erwarten, dass der Bundesrat in einem konzertierten Verfahren ein Konzept zur Bewältigung einer Strommangellage erarbeitet und die entsprechenden Verordnungen in Paketform in einem Vernehmlassungsverfahren unterbreitet. Schliesslich erwarten wir auch, dass der Bundesrat die Stromreserve-Vorlage, die zurzeit im Parlament ist, schnell umsetzen wird, damit einer Strommangellage dank der Reserven möglichst früh vorgebeugt werden kann. Er soll vor allem ein Augenmerk auf die von Volk und Parlament vorgesehene Verbrauchsreserve legen, die der billigste und umweltschonendste Weg zur Vermeidung einer Strommangellage darstellt.

Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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