Stellungnahme zur Winterreserveverordnung
Anna Lydia Schneider,
Während die SES kurzfristige Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung im Winter begrüsst, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass nicht unnötig in neue fossilbetriebene Infrastruktur investiert und dass diese Infrastruktur nur im äussersten Notfall abgerufen wird. Aus diesem Grund fordern wir auch Massnahmen zur Flexibilisierung der Nachfrage. Die Stromversorgung kann nicht nur durch zusätzliche Produktion sondern auch durch eine Nachfragereduktion oder -verschiebung sichergestellt werden. Dies kann billiger sein und verbraucht keine zusätzlichen Ressourcen. Im zurzeit revidierten Stromversorgungsgesetz sind Lastreduktionen als Reserve sogar vorgesehen. Es ist deshalb unverständlich, wieso der Bundesrat nicht von diesem Potenzial Gebrauch macht.
Schliesslich haben die Resultate der Ausschreibung für eine Wasserkraftreserve gezeigt, dass die Wasserkraftbetreiberinnen hohe Vergütungen für die Rückhaltungen des Wassers in den Speicherseen fordern. Da die Stromwirtschaft grundsätzlich für die Sicherstellung der Stromversorgung zuständig ist und die Wasserkraftbetreiberinnen bei Abruf von Höchstpreisen profitieren können, soll der Bund aus unserer Sicht prüfen, ob die Wasserreserve auch ohne Entgelt ausgeschrieben werden kann. Zumindest soll der Bund in zukünftigen Ausschreibungen gewährleisten, dass mit der Wasserreserve keine ungerechtfertigten Gewinne erzielt werden können, und die Möglichkeit zum Abbau der Reserve gegen Ende des Winters und die damit verbundene anteilsmässige Rückzahlung des Vorhalteentgelts schaffen.
Weitere Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge im Detail finden Sie in unserer Stellungnahme.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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leonore.haelg@energiestiftung.ch