Stellungnahme zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung

Valentin Schmidt,

Die SES hat sich am Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung beteiligt. Die Vorlage zielt darauf ab, die Erkenntnisse aus der Fukushima-Katastrophe im Schweizer Notfallschutz einfliessen zu lassen.

Die SES begrüsst grundsätzlich die Überprüfung und Überarbeitung der Notfallschutzverordnung im Lichte des Fukushima-Unfalls. Über fünf Jahre nach der Katastrophe ist es auch höchste Zeit, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

Die SES anerkennt, dass als zentrale Planungsgrundlage für den Notfallschutz ein konservativeres Szenario als das bisherige bestimmt wurde. Das gewählte Szenario deckt allerding nur einen kleinen Teil einer möglichen radioaktiven Freisetzung bei einem Atomunfall in einem Schweizer AKW ab, dies zudem bei einer mittleren Wetterlage. Ernst zu nehmender Bevölkerungsschutz müsste auf Worst-Case-Szenarien basieren. Davon müssten die entsprechenden Massnahmen abgeleitet werden, auch wenn sie viel Aufwand und Kosten verursachen und (hoffentlich) doch nie gebraucht werden müssen.

Man wird den Eindruck nicht los, dass die Behörden die Möglichkeit eines Atomunfalls in der Schweiz weiterhin verdrängen bzw. sich scheuen, einen angemessenen Bevölkerungsschutz zu gewährleisten. Entsprechend halbherzig fällt aus unsere Sicht die vorliegende Revision aus.

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