Stellungnahme zur Teilrevision Umweltschutzgesetz

Valentin Schmidt,

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES hat an der Vernehmlassung zur Teilrevision Umweltschutzgesetz (Vernehmlassungsverfahren 20.433 Pa.Iv. UREK-N «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken») teilgenommen.

Die SES begrüsst, dass die UREK-N Grundsätze der Kreislaufwirtschaft im Uweltschutzgesetz (USG) explizit verankern will. Gleichzeitig stellen wir fest, dass es noch einige Anpassungen an der Vorlage braucht, damit die politisch breit gestützte Stärkung der Kreislaufwirtschaft tatsächlich realisiert werden kann.

Vermeidung an erster Stelle

Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, welche über die Abfall- und Recyclingwirtschaft hinausgeht, braucht es ein Umdenken. Der verstärkte Fokus auf die Vermeidung von Abfällen und somit der Schliessung der «inneren» Produktkreisläufe ist dabei einer der wichtigsten Ansatzpunkte. Schon das derzeit geltende USG verankert die Vermeidung als erstes Prinzip, das bei der Abfallbewirtschaftung anzuwenden ist (Art. 30 und 30a) – es wird jedoch kaum angewendet. Die vorgeschlagene Revision muss diesen Grundsatz weiter stärken und die Wiederverwendung, Reparatur, Aufbereitung und andere Formen der Wiederverwendung von Produkten, ihrer Bestandteile oder Verpackungen fördern, sofern ein ökologischer Vorteil nachgewiesen werden kann.

Weitere Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge im Detail finden Sie in unserer Stellungnahme.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch
@LeoHaelg



Zurück