Stellungnahme zur Revision der MuKEn 2025

Thomas Wälchli,

Die SES unterstützt die meisten Neuerungen im Entwurf der Mustervorschriften für die Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) der Energiedirektor:innen-Konferenz (EnDK). Sie ermutigt die EnDK aber, die Mustervorschriften konsequenter auf das eigene Netto Null-Ziel auszurichten und die vorhandenen Lücken zu schliessen. In ihrer Stellungnahme an die EnDK macht die SES über 100 entsprechende Empfehlungen. Zentral ist auch eine rasche Umsetzung der Mustervorschriften in den Kantonen, damit die neuen Regelungen bald ihre positive Wirkung entfalten.

Die gewichtigsten Empfehlungen zuhanden der Konferenz der kantonalen Energiedirektor:innen EnDK betreffen die Vorschriften zur grauen Energie, zur Elektromobilität, zu den Unternehmen, welche viel Strom verbrauchen, und zur Energiespeicherung:

  • Generell rät die SES das verpflichtende, so genannte Basismodul, um weitere Themenfelder wie Graue Energie, Elektromobilität und Energieplanung zu erweitern. Die Mustervorschriften in diesen Bereichen leisten einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung.
  • Neu enthalten die MuKEn 2025 auch Vorgaben zur Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und zur grauen Energie von Gebäuden – allerdings nur für Neubauten. Diese Einschränkung ist unverständlich, bieten die viel zahlreicheren Bestandesbauten in beiden Themen doch ein deutlich grösseres Potenzial zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Deshalb fordert die SES, dass die MuKEn auch entsprechende Vorschriften für die Bestandesbauten erhalten.
  • Die Vorschriften für Strom-Grossverbraucher (Grossverbraucher-Artikel) sind klarer am Netto Null-Ziel auszurichten. Die SES schlägt eine Absenkung des Schwellenwerts und eine Orientierung am Winterstrom-Verbrauch der betroffenen Unternehmen vor.
  • Die MuKEn konzentrieren sich traditionell auf die Energieproduktion und den Energieverbrauch in Gebäuden. Die Energiespeicherung spielt jedoch zunehmend eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Energiesektors und bei der Sektorkopplung Wärme-Strom-Mobilität. Von daher sind auch die MuKEn von dieser Entwicklung betroffen und sollten die Energiespeicherung (Wärme, Strom, bi-direktionales Laden von E-Fahrzeugen) in den Gebäuden explizit behandeln. Dabei sind die Vorschriften möglichst (strom-)netzdienlich zu konzipieren, damit die zunehmende Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und die notwendigen Anpassungen des Stromnetzes sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Unterlagen

Die Entwurfvorlage der EnDK, Gesamtrevision der MuKEn zur Vernehmlassung vom 3. September 2024, finden Sie hier: https://energiehub-gebaeude.ch/fokus/eroeffnung-vernehmlassung-gesamtrevision-mustervorschriften-muken/

Die Detailempfehlungen der SES vom 31. Oktober 2024 sind im eingereichten Vernehmlassungsformular hier im Downloadbereich ersichtlich.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



Zurück