Stellungnahme zur geplanten Erschwerung von Tempo 30
Marcel Hänggi,
Eine Motion des freisinnigen Luzerner Nationalrats und TCS-Verwaltungsrats Peter Schilliger möchte die «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» und zu diesem Zwecke namentlich die Einführung von Tempo 30 auf so genannt verkehrsorientierten Strassen erschweren. Der Bundesrat möchte die Motion nun auf dem Verordnungsweg umsetzen – womit die Möglichkeit eines Referendums entfällt. Die SES hat zur laufenden Vernehmlassung zur geplanten Änderung Stellung genommen.
Schon heute müssen Gemeinden begründen, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit «verkehrsorientierter» Strassen senken wollen. Als Gründe kommen der Lärmschutz, der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung des Verkehrsflusses infrage. Neu sollen Gemeinden verpflichtet werden, im Kampf gegen Lärm den Einbau lärmarmer Beläge zu priorisieren. Erst wenn diese Massnahme nicht genügt, soll eine Temporeduktion aus Gründen des Lärmschutzes erlaubt sein.
Widersinnige Forderung
Die SES lehnt die geplante Änderung ab. Ironischerweise kann sie dabei mit dem Erläuternden Bericht argumentieren: In diesem stellt der Bundesrat nämlich selber fest, dass das Anliegen der Motion – die Wahrung der Hierarchie im Strassennetz – gar nicht erfordert, dass auf den höherrangigen Strassen schneller gefahren werden darf. Der Bericht hält auch fest, dass ein Ausschluss von Tempo 30 «nicht nachzuvollziehen wäre und den bisherigen Bemühungen zugunsten der Verkehrssicherheit zuwiderlaufen würde.»
Gegen die Priorisierung lärmarmer Strassenbeläge spricht eigentlich alles: Das Umweltschutzgesetz fordert, Lärm möglichst an der Quelle zu vermeiden (also im vorliegenden Fall bei den Fahrzeugen). Neue Strassenbeläge sind teuer, während geringere Geschwindigkeiten die Verkehrssicherheit erhöhen – weshalb auch die WHO Tempo 30 als Normgeschwindigkeit innerorts empfiehlt. Und die Vorlage beschneidet die Planungshoheit der Kantone und die Autonomie der Gemeinden.
Energiesparen würde erschwert
Aus energiepolitischer Sicht ist die Sache klar: Tiefere Geschwindigkeiten sparen gleich dreifach Energie. Erstens brauchen höhere Geschwindigkeiten aufgrund der Physik mehr Energie, zweitens schaffen höhere Geschwindigkeiten Mehrverkehr (so genannter induzierter Verkehr), drittens machen hohe Geschwindigkeiten und die damit verbundenen Risiken Strassen für die energiesparsamsten und effizientesten Verkehrsarten unattraktiv: das Gehen und das Velofahren.
Die geplante Änderung hindert Gemeinden daran, im Sinne des Energiespargebots der Bundesverfassung zu handeln, und sie läuft den energie- und damit auch den klimapolitischen Zielen zuwider.
Übrigens: Die neue Regelung soll «verkehrsorientierte» Strassen betreffen. Dieser Begriff wurde 2022 in die Signalisationsverordnung eingefügt und bezeichnet Strassen, die «primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet» sind. Das verrät eine Schlagseite im Denken: Verkehr ohne Motor ist in dieser Logik kein Verkehr.
Marcel Hänggi
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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