Stellungnahme zur Änderung des Vertrags über die Energiecharta
Marcel Hänggi,
Der Energy Charter Treaty (ECT) ist ein Investitionsschutzabkommen, das Energieunternehmen vor Verlusten durch politische Entscheide schützt. Davon profitieren vor allem fossile Energiekonzerne, die Staaten über eine umstrittene Sondergerichtsbarkeit verklagen können. Der ECT wirkt damit dem Ausstieg aus fossilen Energien entgegen und bremst wirksamen Klimaschutz.
Im Widerspruch zu Klimazielen
Der ECT ist weder mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aus dem Pariser Übereinkommen noch mit den nationalen Klimazielen vereinbar. Mehrere EU-Staaten sind bereits aus dem Vertrag ausgestiegen. Auch mit der vorliegenden Reform bleibt der ECT aus Sicht ein Instrument zum Schutz fossiler Interessen – und ein Hindernis für die Energiewende.
Austritt als einzige Option
Die geplante Reform genügt nicht, um den ECT mit der Klimapolitik der Schweiz in Einklang zu bringen. Eine weitere Mitgliedschaft schwächt ambitionierte Klimamassnahmen. Der Austritt aus dem ECT ist deshalb die einzig klimapolitisch sinnvolle Lösung. Beim frühestmöglichen Austritt bis 2047 bleibt der Investitionsschutz noch 20 Jahre bestehen.
Klimaverträglicher Investitionsschutz
Mehrere aus dem ECT ausgetretene EU-Staaten prüfen neue Abkommen, die Klagen von Fossil-Investoren ausschliessen. Die Schweiz sollte sich daran beteiligen. Alternativ kann der Bundesrat bilaterale Investitionsschutzabkommen abschliessen, die modernen, klimaverträglichen Standards entsprechen.
Marcel Hänggi
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung & Klima
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