Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnungen: Realistische Ziele und gezielte Förderung
Marcel Tobler,
Im Rahmen der Vernehmlassung zu den Änderungen der Energieverordnung (EnV) und der Energieförderverordnung (EnFV) lag der Fokus insbesondere auf den geplanten Zwischenzielen für den Ausbau der Photovoltaik (PV) und Windenergie bis 2030.
Realistische statt überhöhte Ziele setzen
Während die SES das vorgeschlagene Ziel von 18.7 TWh bis 2030 für die Photovoltaik als ambitioniert, aber erreichbar einschätzt, erscheint das Windziel von 2.3 TWh bis 2030 als unrealistisch: Es würde einer Verdreizehnfachung der derzeitigen Stromproduktion aus Windkraft entsprechen. Ein solch überhöhtes Ziel ist nicht zielführend – stattdessen fordert die SES eine Anpassung auf 0.8 bis 1.7 TWh im Jahr 2030. Dies entspricht einem exponentiellen bis linearen Zielpfad zum Ziel der Umweltallianz für den Windausbau von 3.1 TWh im Jahr 2035.
Erneuerbare zusätzlich fördern
Neben der Zielkorrektur fordert die SES auch zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Wind- und Sonnenenergie. Dazu zählen die rasche Umsetzung eines möglichen Beschleunigungserlasses, strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen für Wind-Eignungsgebiete sowie gezielte Förderinstrumente für die Solarenergie: etwa höhere Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen, angepasste Maximalgebote bei Auktionen für die gleitende Marktprämie und segmentierte Auktionen zur Förderung der Winterstromproduktion. Ebenso regt die SES die Einführung von Zwischenzielen für den Energie- und Elektrizitätsverbrauch an, um Effizienzgewinne messbar zu machen.
Winterstrom: Bonus-Limite aufheben
Die SES begrüsst die geplante Einführung eines Winterstrombonus für PV-Anlagen. Gleichzeitig schlägt sie Anpassungen vor, etwa zur besseren Netzentlastung und zur Kombination verschiedener Boni. Kritisch wird die vorgesehene Limite für den Erhalt des Bonus gesehen: Ziel muss sein, möglichst günstig möglichst viel Winterstrom zu erzeugen – unabhängig davon, wie viel Strom eine Anlage im Sommer produziert.
Weitere Änderungsanliegen
Auch die geplanten Änderungen bei der Förderung alpiner Solaranlagen hat die SES kommentiert. Die Einführung eines Höchstbeitrags wird grundsätzlich unterstützt, jedoch wird ein tieferer Beitrag im Sinne der Ressourceneffizienz gefordert. Gleichzeitig soll dieser nur für neue Projekte gelten, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Schliesslich nahm die SES auch Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Wasserkraft.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien
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