Stellungnahme zu BFE-Verordnungsänderungen per Juli 2026
Marcel Tobler,
Bei der Vernehmlassung handelte es sich um Vorschläge zu kleinen Änderungen an sechs verschiedenen Verordnungen: der Energieverordnung, der Energieförderverordnung, der Stromversorgungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Kernenergieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe.
Die SES erarbeitete die Stellungnahme zur Vernehmlassung zusammen mit ihren Partnerorganisationen der Umweltallianz, da die angeschnittenen Themen weit über die Expertise der einzelnen Organisationen hinausging.
Klarere Definition nötig
Im Strombereich begrüsst die SES die rasche Umsetzung der Anpassung der Mindestvergütung für kleine PV-Anlagen und weitere Kleinanlagen, die das Parlament im September 2025 verabschiedet hat. Dabei soll ins Netz eingespeister Strom grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Einspeisung geltenden Strommarktpreis vergütet werden. Wenn über ein Quartal der Referenzmarktpreis (gerichteter durchschnittlicher Strommarktpreis) unter der Mindestvergütung liegt, wird die Differenz für den unter der Mindestvergütung eingespeisten Strom vergütet. Aus Sicht der SES muss der entsprechende Verordnungsartikel klarer definiert werden. Angesichts des sich abkühlenden Solarmarkts fordern wir zusätzlich eine Anhebung der Mindestvergütung für PV-Strom.
Rahmenbedingungen für Solarenergie verbessern
Zusätzlich zu den Änderungsvorschlägen des BFE fordern wir, dass die Verordnungen so angepasst werden, dass der gesetzliche Spielraum besser ausgenutzt wird und die Rahmenbedingungen für die Photovoltaik relevant verbessert werden:
Aufgrund sinkender Ausbauzahlen bei Photovoltaikanlagen trotz ambitionierter Ausbauziele bis 2030 soll die Einmalvergütung erhöht werden. Die heutige Vergütung von rund 15 % der Investitionskosten reicht offensichtlich nicht aus; gesetzlich sind bis zu 30 % möglich und sollen ausgeschöpft werden. Die Erhöhung kann aus unserer Sicht an systemdienliche Bedingungen geknüpft werden, beispielsweise Batteriespeicher, limitierte Einspeiseleistung, hoher Winterstromanteil.
Zudem fordern wir, dass bei Auktionen für gleitende Marktprämien für grosse PV-Anlagen das Maximalgebot von 9 Rp./kWherhöht werden, da dieser Wert für die Schweiz zu tief ist und zu geringem Interesse geführt hat. Eine Anhebung würde mehr Projekten den Zugang ermöglichen. Ergänzend könnten spezielle Auktionen für Winterstrom-PV eine interessante Massnahme sein, um Versorgungssicherheit und Fördereffizienz zu erhöhen.
Weitere Aspekte
Daneben fordern wir die Senkung der Netzabgaben für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und eine Limitierung der Gebühren und Kosten für die Bildung von LEG und von Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Sowohl die ZEV als auch die LEG sollen den Austausch und die Wirtschaftlichkeit von lokal produziertem PV-Strom fördern. Es zeigt sich aber, dass sie in der aktuellen Ausgestaltung nicht attraktiv genug sind, um den weitflächigen PV-Ausbau voranzubringen.
Im Bereich der Energieeffizienz und der Atomkraft stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu.
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien
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