Stellungnahme zur Vernehmlassung Klimaschutz-Verordnung KLV

Marcel Tobler,

Die SES sieht im Entwurf der Verordnung zum Klima- und Innovationsgesetz (KIG, Klimaschutz-Gesetz) einen Schritt in die richtige Richtung. Sie bezweifelt aber, dass damit die im Klimaschutz-Gesetz vorgeschriebenen Ziele erreicht werden können. Deshalb fordert die SES, dass die vorgeschlagenen Massnahmen in einigen Fällen ausgebaut werden sollten.

Auslandkompensation reduzieren

Die Verordnung lässt gemäss Entwurf die CO2-Kompensation von Emissionen im Ausland mittels Zertifikate bis 2050 zu. Dies ist nicht mit dem Text des Klimaschutz-Gesetz kompatibel, der eine weitestgehende Emissionsminderung im Inland und ab 2050 den Ausgleich der Emissionen durch Negativemissionstechnologien vorschreibt. Die SES beantragt deshalb die Überarbeitung der Klimaschutz-Verordnung in diesen Punkten.

Der Entwurf der Klimaschutz-Verordnung vernachlässigt zudem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist bezüglich der klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse ungenügend. Die SES fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung in diesem Bereich.

Emissionsreduktion verbindlich und rasch einfordern

Gemäss Entwurf will der Bundesrat die Klimaschutz-Verordnung in einigen Fällen nicht verbindlich ausgestalten; Emissionsminderungsmassnahmen werden als „kann“-Formulierungen ohne Sanktionsmöglichkeiten oder Ausnahmen vorgeschlagen. Zum Beispiel wären Unternehmen mit tiefem Energieverbrauch von Branchenfahrplänen zur Emissionsminderung ausgenommen, Luftfahrtunternehmen müssten die Klimawirkung von nicht-CO2-Emissionen nicht obligatorisch ausweisen und Unternehmen der Finanzbranche müssten sich nicht zwingend an den vorgeschlagenen Klimatests beteiligen. Dies ist aus Sicht der SES unzureichend. Für das Erreichen der Schweizer Klimaziele müssen alle Unternehmen und Branchen ihre Emissionen auf netto null senken, unabhängig von Struktur und Emissionsart.

Der Verordnungsentwurf sieht zudem vor, nur die direkten und indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette, jedoch nicht die vor- und nachgelagerten Emissionen in die Berechnungen und Branchenfahrpläne aufzunehmen. Aus Sicht der SES muss die Verordnung wenn möglich alle Emissionen im Wertschöpfungsprozess erfassen, unabhängig davon, wo sie entstehen. Ausserdem geht der aktuelle Vorschlag davon aus, dass lineare Absenkpfade für das Erreichen der Klima-Ziele genügen. Die Absenkung sollte sich aber an den effektiven wirtschaftlichen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten orientieren und so früh als möglich umgesetzt werden.

Konkretes Einbeziehen von Negativemissionstechnologien

Die vorliegende Version der Klimaschutz-Verordnung bleibt unklar in der Abgrenzung der Begriffe der Emissionsminderung und der Negativemissionstechnologien (CO2-Entnahme und -Speicherung). Die schärfere Trennung wäre aber wichtig, da vor allem Negativemissionstechnologien mit CO2-Abscheidung enorme Investitionen erfordern werden, beispielsweise in Bezug auf Transport und Speicherung des CO2. Dies sollte sich sowohl in den Formulierungen als auch in den Förderinstrumenten widerspiegeln. Schliesslich fordert die SES, neben Präzisierungen in einigen kleineren Punkten, die Ausweitung der Unterstützung für Emissionsminderungen und Negativemissionstechnologien.

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
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