Stellungnahme Neufestlegung Netzzuschlag

Valentin Schmidt,

Stellungnahme der SES zur Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags.

Seit dem 1. Januar 2014 erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 10 kwh eine Einmalvergütung, Betreiber von Anlagen bis 30 kwh können zwischen KEV und Einmalvergütung auswählen. Das Bundesamt für Energie braucht wegen der Einmalvergütung grössere finanzielle Mittel, deshalb soll der Netzzuschlag auf 1,1 Rp/kwh erhöht werden. Für die SES reicht dies nicht aus, um die Warteliste abzubauen.

» zur Stellungnahme der SES

 

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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