Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2021 des Kantons Bern
Valentin Schmidt,
Aufgrund der heutigen Besteuerung von Photovoltaikanlagen entstehen negative Effekte auf deren Wirtschaftlichkeit. Die SES begrüsst daher die Grundhaltung sehr, wonach die Steuerverwaltung ihren Handlungsspielraum nutzen wird, um negative Effekte bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen zu vermeiden. Denn über die Erhöhung der Einkommenssteuer durch den Verkauf von Strom und durch erhöhte Steuern auf die Liegenschaft führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen zu einer deutlich höheren Besteuerung durch den Kanton. Das widerspricht ganz klar der Antwort des Regierungsrates auf die Motion Hässig, wonach keine Benachteiligung entstünde bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Es besteht darum gesetzgeberischer Handlungsbedarf in dieser Sache.
«Bündner Modell» übernehmen
Die SES schlägt vor, einen Systemwechsel gemäss dem «Bündner Modell» vorzunehmen: Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie sollen direkt vom Kanton unterstützt werden und nicht indirekt per Steuerabzug. Erträge sollen erst besteuert werden, nachdem ein Gewinn in Gegenüberstellung der aufsummierten Aufwände entstanden ist. Das vereinfacht die Arbeit der Steuerbehörde und schafft eine gleichmässige Förderung unabhängig der individuellen Einkommenslage.
Der in der SES-Stellungnahme enthaltene Vorschlag für den Systemwechsel bei Steuerabzügen betrifft nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern alle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Thomas Wälchli
Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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