Stellungnahme zu den Verordnungsrevisionen EnFV, EnV und HKSV

Felix Nipkow,

Die SES hat am Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Energieförderverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung teilgenommen und eine Stellungnahme verfasst.

Vorbemerkung

Einen Tag vor Fristende dieser Vernehmlassung hat die SES die Studie «Photovoltaik als kostengünstigste Stromquelle dauerhaft blockiert? Analyse der Mittelverwendung aus dem Netzzuschlag 2008-2019 und Vorschläge zur Optimierung» herausgegeben. Viele konkrete Analysen und Vorschläge daraus sind für diese Revision von grosser Relevanz. Einiges könnte für künftige Verordnungsänderungen wichtig sein.

Zum Inhalt dieser Revision

Die dreifache Verlängerung der Fristen für Wind- und Wasserkraftanlagen erachten wir als übertrieben. Begründbar ist nur der Friststillstand für die Dauer eines Rechtsverfahrens. Die generellen Fristverlängerungen in den Anhängen und in EnFV Art. 23 Abs. 3 würden nur dazu führen, dass für diese nicht baureifen Wind- und Wasserkraftprojekte im KEV-Fonds unmässig hohe Reserven angehäuft werden müssten, anstatt die Gelder zeitnah für die Förderung der baureifen Projekte aller Produktionsarten zu verwenden, und damit den Sinn der EnFV zu erfüllen: Den Zubau von erneuerbaren Stromproduktionsanlagen.

Die Festlegung von Vergütungssätzen für neue PV-Anlagen irritiert, wenn gleichzeitig durch die Blockade des Wartelistenabbaus der PV-Anlagen dafür gesorgt wird, dass nicht mehr als 19 neue PV-Anlagen pro Jahr überhaupt zu diesen Vergütungssätzen ans Netz gehen können. Hier drängt sich ein deutlich weitergehender Wartelistenabbau auf als nur bis zum 30. Juni 2012 auf, die Mittel dazu sind vorhanden.

Von der Effizienz des Mitteleinsatzes her gedacht ist die Förderung von 10 Rappen teurem Strom sinnvoller als von 54 Rappen teurem Strom. Daher erstaunt die Tatsache, dass neue Geothermieanlagen 54 Rp/kWh erhalten würden, aber das BFE gleichzeitig schreibt, es gebe kein Geld, um PV-Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufzunehmen, obwohl diese letztere nur 10 Rp/kWh erhalten würden.

Die Vereinfachung der Bildung der Eigenverbrauchsgemeinschaften haben wir noch um einen eigenen Vorschlag ergänzt.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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