Stellungnahme zur Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

Valentin Schmidt,

Der Bundesrat will das Wasserrechtsgesetz revidieren und dabei die Wasserzinsen senken, um die angeblich notleidende Wasserkraft zu entlasten. Die SES fordert Kostentransparenz und vorderhand die Aufrechterhaltung des aktuellen Zinsniveaus.

Bevor man über weitere Massnahmen zugunsten der Wasserkraft diskutieren kann, müssen die tatsächlichen Produktionskosten transparent gemacht werden. Verschiedene Untersuchungen zeigen heute, dass die Wasserkraft aus ökonomischer Sicht viel besser positioniert ist, als die Kommunikation der Betreiber vermuten lässt.

Die Wasserkraft bedarf keiner zusätzlichen flächendeckenden Förderung oder Entlastung. Ersparnisse aus tieferen Wasserzinsen könnten für die Finanzierung von Atomkraftwerken statt für die Sanierung der Wasserkraft eingesetzt werden. Das verfälscht die Kostenwahrheit und ist zu verhindern.

Statt den Wasserzins (vorübergehend) zu senken, ist der aktuelle Stand aufrechtzuerhalten. Die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft sind im Rahmen einer neuen Strommarktordnung koordiniert zu regeln. Anpassungen im Wasserrechtsgesetz sollen mit der Neugestaltung des Strommarktdesigns koordiniert werden.

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Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
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