Abschaltung und Stilllegung von AKW in Frankreich und der Schweiz

Valentin Schmidt,

Oktober 2020 - Ob in der Schweiz oder in Frankreich: Wirtschaftliche Gründe bringen sowohl die BKW als auch EDF zu Stilllegungsentscheiden, wie die vergleichende Analyse von André Herrmann zeigt.

«Atomausstieg» ist ein Wort, das Deutschland seit der Katastrophe in Fukushima 2011 auf der Politbühne ein- und auch umsetzt: 2022 wird die Kettenreaktion auch im letzten deutschen AKW endgültig unterbrochen. In der Schweiz und in Frankreich hingegen existierte dieser Begriff bis vor Kurzem erst auf Papier. Im 2020 gingen innert einem halben Jahr in Mühleberg und Fessenheim gleich drei Reaktoren in den Ruhestand. Angesichts der vielen sich noch in Betrieb befindenden AKW betreten die Schweiz und Frankreich Neuland.

André Herrmann, Präsident der Strahlenschutzkommission von 2005 bis 2012, hat für die Schweizerische Energie-Stiftung SES in einer Kurzanalyse die Stilllegungsentscheide sowie die Planung der Stilllegungsarbeiten der BKW und von EDF analysiert und verglichen.

Herrmanns Konkulsion: Die Phase vom Stilllegungsentscheid über die Planung bis zur Umsetzung ist eine entscheidende Zeit für AKW-Betreiberinnen von Atomkraftwerken. Je klarer die Vorgaben der Behörden, die finanziellen und rechtlichen Umstände sowie das Bewusstsein für die weiterhin bestehenden Gefahren sind, desto weniger Probleme ergeben sich im Prozess. Die beiden betrachteten Fälle zeigen deutlich, dass sich Betreiberin und Aufsicht frühzeitig zusammensetzen müssen, um die Stilllegung aufzugleisen. Dabei sollte die Aufsicht bei der Sicherheit des Kraftwerks keine Kompromisse eingehen.



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