energiestiftung.ch energiestiftung.ch Magazin 2020-04-Energie&Umwelt → Raumplanung für die Sonnenenergie
Energie und Umwelt - Zerfall der Atomindustrie in Europa

Raumplanung für die Sonnenenergie

Sonnenenergie lässt sich nicht nur auf Gebäuden, sondern auch auf anderen Infrastrukturbauten ernten. Dem stehen raumplanerische Hindernisse und Zielkonflikte entgegen. Diese können mit der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes teilweise überwunden werden. Ein echtswissenschaftlicher Sammelband zeigt die Konflikte exemplarisch auf.

Von Felix Nipkow*

Wer auf seinem Dach eine Solaranlage bauen will, kann das in der Regel ohne Baubewilligung tun. Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) sieht vor, dass in Bau- und Landwirtschaftszonen solche Vorhaben lediglich der zuständigen Behörde zu melden sind. So weit, so gut. Was aber, wenn die Solaranlage nicht auf einem Dach, sondern auf einer Staumauer, einer Lärmschutzwand oder einem Treibhaus stehen soll? Das ist vor allem ausserhalb der Bauzone rechtlich zumeist kompliziert. Dabei wären die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung vielfältig: Die Albigna-Staumauer zum Beispiel wurde von der Betreiberin ewz mit 1280 Photovoltaikmodulen bestückt. Solaranlagen können auch multifunktional sein und gleichzeitig als Lärmschutzwand oder Beschattungselement dienen. Genau in diesen Fällen greift der Artikel 18a RPG jedoch nicht. Und dann wird es kompliziert für die Solarplaner.

Das grösste Potenzial der Solarenergie liegt auf Gebäuden – auf geeigneten Dächern und Fassaden könnten gemäss www.sonnendach.ch, einer Untersuchung des Bundesamts für Energie, pro Jahr 10 % mehr Strom produziert werden als die Schweiz zurzeit verbraucht. Es ist aber schwierig, dieses Potenzial rasch zu erschliessen: Eine Solarpflicht für Neubauten oder beim Sanieren alter Dächer, wie sie in Dubai, in Wien sowie einigen deutschen Bundesländern bereits gilt, wird hier zu Lande (noch) nicht ernsthaft diskutiert.

Auf über 2165 m.ü.M. sind 1280 Photovoltaikmodule entlang der Albigna-Staumauer montiert. Sie liefern seit September Strom für über 210 Haushalte. Bild: ewz (Gion Huonder / MOVEDMEDIA GmbH)

Für die Klimaziele braucht es die erweiterte Nutzung der Solarenergie

Es eilt in jedem Fall! Ob man das Netto-Null-Ziel erst bis 2050 erreichen will wie der Bundesrat oder bis 2030 wie der Klimastreik: Das Ausbautempo der Solarenergie muss beschleunigt werden. Nebst der Verbesserung der Investitionssicherheit für erneuerbare Energien im Rahmen der bevorstehenden Revision des Energiegesetzes muss deshalb auch das von Gebäuden unabhängige Solarpotenzial erschlossen werden. Berechnungen der Firma Meteotest im Auftrag von Swissolar ergaben ein Potenzial von 27 Terawattstunden jährlicher Solarstromproduktion auf Autobahnböschungen, Parkplatzüberdachungen und vorbelasteten, alpinen Flächen. Das entspricht fast der Hälfte des schweizerischen Stromverbrauchs. Denkt man zusätzlich an die Agrarphotovoltaik – also zum Beispiel Solarpanele auf Gewächshäusern oder als Weidezäune – wird klar, dass dieses Potenzial nicht vernachlässigt werden darf.

Umweltfreundliche solare Erschliessung

Abgesehen von Anlagen auf der grünen Wiese, sogenannte Freiflächenanlagen, gibt die Solarenergie kaum Anlass für Konflikte. Im Gegensatz zu Windkraftwerken oder neuen Wasserkraftwerken an noch unverbauten Flüssen ist bei Solaranlagen auf bestehender Infrastruktur in der Regel mit weniger Widerstand aus der Bevölkerung oder seitens Landschaftsschutz zu rechnen, weil die Solaranlage in diesen Fällen als Teil der bereits bestehenden Infrastruktur wahrgenommen wird.

Trotzdem ist der Ausbau der Photovoltaik abseits bestehender Gebäude kein Selbstläufer, selbst wenn die Finanzierung gesichert ist. Damit er rasch genug vorankommt, müssen auch raumplanerische Hindernisse und Zielkonflikte möglichst aus dem Weg geräumt werden. Das bringt die Chance mit sich, auf weitere Kriterien Rücksicht zu nehmen: Die günstigsten Anlagen sind nach den Erfahrungen im Ausland grosse Freiflächenanlagen. In der kleinräumigen Schweiz haben diese zu Recht einen schweren Stand. Eine sorgfältige und koordinierte Auswahl solcher Standorte ist deshalb zentral für eine umweltfreundliche solare Erschliessung.

Einheitliche Regelung gefordert

Die angesprochenen raumplanerischen Hindernisse und Zielkonflikte führen zu Investitionsrisiken und letztlich zu brachliegendem Potenzial. Sie bestehen beispielsweise bei der Frage der Zonenkonformität von Anlagen auf landwirtschaftlichen Bauten, bei der Bewilligungskompetenz für Anlagen auf Lärmschutzwänden oder der Beurteilung der Standortgebundenheit von Anlagen ausserhalb der Bauzone.

David Stickelberger, Geschäftsleiter des Branchenverbands Swissolar, stellt fest: «Erneuerbare Energien werden an verschiedenen Stellen im Gesetz unterschiedlich privilegiert.» Zum Beispiel werden Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse unter gewissen Voraussetzungen für zonenkonform erklärt (Art. 16a Abs. 1bis RPG). «Eine Vereinheitlichung der Regelung, welche Energieerzeugungsanlagen ausserhalb der Bauzone zulässig sind, würde eine willkommene Klärung und Vereinfachung bedeuten». betont David Stickelberger.

RPG-Revision als Chance

«Die geplante Revision des Raumplanungsgesetzes bietet die Chance, die Weichen für einen massvollen Ausbau der Solarenergie ausserhalb von Gebäuden zu stellen», meint David Stickelberger. Das Raumplanungsgesetz wird derzeit in der zuständigen Kommission des Ständerats beraten. Die StänderätInnen wollen eine kompaktere Version erarbeiten, nachdem der Nationalrat Ende 2019 gar nicht erst auf den Vorschlag des Bundesrats eingegangen ist. Da es schwerpunktmässig um Bauen ausserhalb der Bauzone geht, passen die Anliegen der Solarenergie hier gut hinein.

SES, Swissolar und die ZHAW werden das Thema wissenschaftlich weiterverfolgen und konkrete Empfehlungen an die Politik ausarbeiten, wie sich raumplanerische Hindernisse für die Photovoltaik beseitigen lassen – dies stets zu Gunsten eines sorgfältigen, umweltfreundlichen, aber gleichzeitig auch raschen Ausbaus der Solarenergie.

Studie «Schriften zum Energierecht: Raumplanung und Photovoltaik» (.pdf) (2,0 MiB)hallo

 

*Der Autor

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch

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