Stellungnahme zur Teilrevision Kernenergieverordnung und weiteren Verordnungen

Valentin Schmidt,

Der Bundesrat will die Verordnungen zur AKW-Sicherheit revidieren, um die Beznau-Betreiberin Axpo und die Atomaufsicht ENSI vor einer möglichen Niederlage vor Gericht zu schonen. Zu diesem Zweck weicht er den geltenden Strahlenschutz massiv auf und erhöht damit das nukleare Risiko für die Bevölkerung. Die SES fordert den Bundesrat in ihrer Stellungnahme auf, auf die Revision zu verzichten und die gerichtliche Überprüfung der Atomaufsicht nicht zu unterlaufen.

Die Revision der Störfallanalyse und der vorläufigen Ausserbetriebnahme betrifft in fast allen Punkten ein laufendes Gerichtsverfahren, in dem private Beznau-Anwohnende, die von den Umweltorganisationen Greenpeace, TRAS und SES unterstützt werden, Beschwerde gegen das ENSI erhoben haben. Wird die Revision wie geplant umgesetzt, würde damit der Parteistandpunkt des ENSI in die Verordnung übertragen. Dabei würde es zu einer massiven Abschwächung  des Schutzes vor nuklearen Risiken kommen. Die SES sieht das Vorhaben deshalb als äusserst kritisch an und bitten eindringlich darum, auf die Revision zu verzichten oder zumindest das Urteil der Gerichte abzuwarten.

Die allermeisten Gründe, die gemäss Erläuterungsbericht Anlass zur Revision geben, sind im laufenden Gerichtsverfahren bereits umfassend thematisiert und widerlegt worden. Unserer Stellungnahme gliedert sich deshalb in zwei Teile: Einen allgemeinen Hauptteil sowie einen detaillierteren Anhang unseres Anwalts, in dem die Argumente der Revision mit den jeweiligen Passagen aus den Rechtsschriften verknüpft werden.

Ebenfalls Teil der Stellungnahme sind die beiden Rechtsschriften «Beschwerde» und «Schlussbemerkungen», was den enormen Umfang unserer Stellungnahme erklärt.

Der Argumentation für die Revision der Abklinglager können wir im Grundsatz folgen, sehen jedoch einzelne Ergänzungen als notwendig an.

 



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