Stellungnahme zur Revision der Energieverordnungen

Anna Lydia Schneider,

Die Schweizerische Energie-Stiftung hat am Vernehmlassungsverfahren vom 30. März 2022 zur Umsetzung der Änderungen im Energiegesetz vom 01. Oktober 2021 (parlamentarische Initiative Girod) auf Verordnungsstufe teilgenommen. In der Revision der Energieförderverordnung (EnFV) werden unter anderem erstmals Auktionen für Investitionsbeiträge für grosse PV-Anlagen eingeführt, sowie die Vergütungssätze für verschiedene Technologien angepasst. In der Energieeffizienzverordnung (EnEV) werden Änderungen betreffend der Energieetikette vorgenommen.

Die in der EnFV vorgeschlagenen Auktionen bedürfen einer gründlichen Überarbeitung, bevor wir sie unterstützen können. Vorgesehen ist, dass alle Projekte um den Zuschlag konkurrieren und der Gebotspreis das einzige Kriterium zur Vergabe der Zuschläge ist. So werden realistischerweise nur einzelne Grossprojekte von der finanziellen Unterstützung profitieren können, während kleinere Projekte faktisch keine Förderung mehr erhalten werden. Wir fordern deshalb, dass die Leistungsuntergrenze für Projekte, deren Förderung über die Auktionen bestimmt wird, erhöht wird, damit auch Projekte unter 500 kWp eine finanzielle Unterstützung erhalten. Zusätzlich dazu sollen einzelne Auktionen für verschiedene Anlagengrössen und -typen durchgeführt werden, damit auch grosse Fassadenanlagen, Anlagen mit einem hohen Winterstromanteil und innovative Projekte an Lärmschutzwänden, auf Stauseen oder über Parkplätzen gefördert werden. Eine weitere wichtige Anpassung ist in der Durchführung der Auktionen zu machen. So soll das BFE verpflichtet werden, die auktionierten Volumina, Gebotshöchstwerte und Termine der Auktionsrunde frühzeitig zu kommunizieren, um der Branche Planungssicherheit zu gewähren und so einen regelmässigen und kostengünstigen Ausbau der Photovoltaik zu gewährleisten.

Die angepassten Vergütungssätze in der EnFV zeigen: Die Photovoltaik erhält am wenigsten Geld pro zusätzliche Kilowattstunde. Das ist schwer verständlich und im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds effizient einzusetzen. Statt billige PV-Anlagen zu fördern, werden diese Kilowattstunden durch Förderungen anderer Technologien mit teils deutlich höheren externen Kosten, z.B. durch Schäden an Natur und Landschaft, verdrängt. Das entspricht nicht dem Willen des Parlamentes. Insbesondere die teure Förderung der Wasserkraft ohne Winterstromkomponente bindet zu viel Mittel. Die Wasserkraft Fördersätze sollten daher angepasst und reduziert werden, nicht zuletzt um für die Energiewende unnötige Eingriffe an Natur und Landschaft zu vermeiden.

Hingegen begrüssen wir die Änderungen betreffend die Energieetikette in der EnEV. Insbesondere unterstützen wir die Verschärfung der Mindestanforderungen an der Energieeffizienz von Produkten und die neuen Energieeffizienz Kriterien an Produkte, die noch nicht reglementiert sind (gewerbliche Küchengeräte).

Fachbereich Klima & erneuerbare Energien

Léonore Hälg

Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima 
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch
@LeoHaelg



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