Stellungnahme zur Änderung des Energiegesetzes

Simon Banholzer,

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES hat am Vernehmlassungsverfahren vom 2. Februar 2022 zur Änderung des Energiegesetzes teilgenommen.

Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage eine Art Positivplanung für die bedeutendsten Energieprojekte im Bereich Wind- und Wasserkraft vor. Ziel ist, dass diese Projekte schneller realisiert werden können, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Standorte sollen in einem Bundeskonzept definiert werden. Die Planungs- und Bewilligungskompetenz für diese Anlagen soll neu auf kantonaler Ebene angesetzt sein, Gemeinden sollen keine direkten Anfechtungsmöglichkeiten gegen entsprechende Richtplanfestsetzungen mehr haben. Die Kantone sollen zudem verpflichtet werden, für die wichtigsten Projekte ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren anzubieten. Am materiellen Natur- und Umweltschutzrecht sollen dabei keine Abstriche vorgenommen werden. Daneben sind für die Photovoltaik steuerliche und verfahrenstechnische Erleichterungen vorgesehen.

Die SES begrüsst diese Vorlage, da die Energiewende bedeutend schneller vorankommen muss, als sie dies heute tut. In einigen Punkten sehen wir allerdings noch Verbesserungsbedarf bzw. dürfte die Vorlage wesentlich mutiger sein.

Weitere Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge im Detail finden Sie in unserer Stellungnahme.



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