Stellungnahme zur Pa. Iv. 16.432 Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Valentin Schmidt,

Die SES hat an der Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes teilgenommen.

Als nicht gewinnorientierte Nichtregierungsorganisation ist die SES von den vorgeschlagenen Neuerungen in zweierlei Hinsicht direkt betroffen: Zum einen vertreten wir Teile der Öffentlichkeit, deren Rechte durch das Öffentlichkeitsgesetz begründet werden. Zum anderen betrifft ein wichtiger Teil unserer Arbeit die Beurteilung von Entscheidungen der Regierung oder der Verwaltung.

Aus diesem Grund begrüssen wir die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.432 angestossene Debatte und den zur Vernehmlassung vorgelegten Vorentwurf der Gesetzesänderung ausdrücklich. Der Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs zu amtlichen Dokumenten stellt sicher, dass Gesuchsteller wie die SES nicht nur das Recht auf Zugang besitzen, sondern auch in der Lage sind, von diesem Recht wirksam Gebrauch zu machen.

Weitere Kommentare und Änderungsvorschläge finden Sie in unserer Stellungnahme:



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