Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2021 des Kantons Bern

Valentin Schmidt,

Die SES hat am Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision 2021 im Kanton Bern teilgenommen und eine Stellungnahme verfasst.

Aufgrund der heutigen Besteuerung von Photovoltaikanlagen entstehen negative Effekte auf deren Wirtschaftlichkeit. Die SES begrüsst daher die Grundhaltung sehr, wonach die Steuerverwaltung ihren Handlungsspielraum nutzen wird, um negative Effekte bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen zu vermeiden. Denn über die Erhöhung der Einkommenssteuer durch den Verkauf von Strom und durch erhöhte Steuern auf die Liegenschaft führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen zu einer deutlich höheren Besteuerung durch den Kanton. Das widerspricht ganz klar der Antwort des Regierungsrates auf die Motion Hässig, wonach keine Benachteiligung entstünde bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Es besteht darum gesetzgeberischer Handlungsbedarf in dieser Sache.

«Bündner Modell» übernehmen

Die SES schlägt vor, einen Systemwechsel gemäss dem «Bündner Modell» vorzunehmen: Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie sollen direkt vom Kanton unterstützt werden und nicht indirekt per Steuerabzug. Erträge sollen erst besteuert werden, nachdem ein Gewinn in Gegenüberstellung der aufsummierten Aufwände entstanden ist. Das vereinfacht die Arbeit der Steuerbehörde und schafft eine gleichmässige Förderung unabhängig der individuellen Einkommenslage.

Der in der SES-Stellungnahme enthaltene Vorschlag für den Systemwechsel bei Steuerabzügen betrifft nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern alle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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