SES-Stellungnahme zur Jodtabletten-Verordnung

Valentin Schmidt,

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst die Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung nach Absprache mit den beiden Ärzteorganisationen PSR / IPPNW Schweiz (AerztInnen für soziale Verantwortung/ zur Verhütung eines Atomkrieges) und AefU (Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz).

Die Bemühung, dass im Falle einer Atomkatastrophe alle Bewohner unseres Landes innerhalb kürzester Zeit über eine Schilddrüsenprophylaxe in Form von Kaliumiodidtabletten verfügen, ist insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche (über-)lebenswichtig. Deshalb ist es richtig, dort wo die Kantone nicht im Stande sind für die rechtzeitige Verteilung innerhalb von 12 Stunden zu sorgen, eine vorsorgliche Verteilung an die Haushalte anzuberaumen.

Keinesfalls alleinige Massnahme
Dass die Einnahme von Kaliumiodidtabletten im Falle eines Atomunfalls nicht als alleinige Massnahme zu betrachteten ist, wird im erläuternden Bericht richtig festgestellt und wurde uns im Falle von Tschernobyl und Fukushima auf drastische Art und Weise vor Augen geführt. Die Verbesserung des Notfallschutzes durch die vorgesehenen Massnahmen beantwortet nicht die Frage nach der Revisionsbedürftigkeit des Zonenkonzepts oder inwieweit das immense Schadenspotential, welches die Atomenergie in sich birgt, nicht Anlass für einen rascheren Ausstieg sein müsste.

Keine Mitfinanzierung in Zone 3 durch Bund und Kantone
Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Bund zu 50% die Kosten für die Schilddrüsenprophylaxe in Zone 3 übernimmt. Aber dort, wo eine Verteilung innerhalb von 12 Stunden nicht sichergestellt werden kann, sollen die Kantone die vorsorgliche Abgabe an die Bevölkerung übernehmen. Unter diesen Vorgaben ist zu befürchten, dass einzelne Kantone aufgrund des Spardrucks im Zweifelsfall auf die Vorverteilung der Tabletten verzichten, um sich Mühe und Kosten zu sparen.
Die einzige Gefahrenquelle bildet der Betrieb von Atomkraftwerken sowie ein nicht auszuschliessender Unfall.
Deshalb sollen die Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke sämtliche Kosten tragen.
Ausnahme bilden betroffene Kantone, welche ausschliesslich im 100 km Umkreis ausländischer Anlagen liegen – dort ist die Finanzierung durch den Bund angezeigt.

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