Relevanz des Sicherheitszuschlags für die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Valentin Schmidt,

Mai 2018 - Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Schweizer AKW sind politisch umstritten. Ein neues Gutachten der SES bestätigt: Der Sicherheitszuschlag ist das wichtigste und zunehmend einzige Instrument, um Bund und Steuerzahlende vor hohen künftigen Kosten zu schützen.

Die Kostenstudie 2016 (KS16) dient als Basis für die Bemessung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) für die nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten der Schweizer Atomkraftwerke (AKW). Die SES warnte 2017 nach einer Überprüfung vor einem hohen Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst Geld in die Fonds nachschiessen zu müssen. Auch die Stenfo-Verwaltungskommission überprüfte die KS16 und korrigierte in seinem Vorschlag zuhanden des UVEK Kosten und Beiträge nach oben. Dennoch sah sie eine Reduktion des gesetzlichen Sicherheitszuschlags vor: Von 30% auf 12.5% bei den Entsorgungskosten und auf 5% bei den Stilllegungskosten. Das UVEK folgte dem Vorschlag zwar mit wenigen Ausnahmen. Offen blieben aber Anpassungen, die eine Änderung in der gesetzlichen Grundlage, der Stillle-gungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) benötigen, darunter die Höhe des Sicherheitszuschlags. Die Verordnung soll im zweiten Halbjahr 2018 revidiert werden.

Im vorliegenden Bericht wird zu diesem Zweck die Rolle und Relevanz des Sicherheitszuschlags untersucht. Das Resultat untermauert frühere Einschätzungen:

Die Relevanz des Sicherheitszuschlags ist hoch und nimmt weiter zu. Er ist das wirksamste und möglicherweise zunehmend einzige Instrument, welches das Risiko einer Bundesbeteiligung an den Stilllegungs- und Entsorgungskosten entscheidend minimieren kann.

Zu diesem Schluss führen unter anderem folgende Feststellungen:

  • Seit der ersten Kostenstudie aus dem Jahr 2001 liegen die Kostensteigerungen für Kosten zulasten des Stilllegungsfonds bei 94%, für Kosten zulasten des Entsorgungsfonds bei 135%. Während sich die Kostensteigerungen bei den Stilllegungskosten stabilisieren, beschleunigen sie sich bei den Entsorgungskosten und liegen zwischen 2011 und 2016 bei 8.4% pro Jahr.
  • Die Risiken, dass diese steigenden Kosten nicht vollumfänglich durch die Beitragspflichtigen finanziert werden können, nehmen ebenfalls zu. Dies hängt mit der absehbaren Ausserbetriebnahme der AKW zusammen. Da die AKW Gösgen und Leibstadt als separate Gesellschaften organisiert sind, werden nach deren Abschaltung keine grossen Geldsummen nachgeschossen werden. Eine Solidarhaftung der übrigen AKW-Eigner Axpo und BKW wird wirtschaftlich unter den heutigen und künftigen Bedingungen im Strommarkt kaum tragbar sein. Weitere Finanzierungsrisiken, wie die zum Teil schwierige wirtschaftliche Lage der Betreiber und eine ungenügende Entwicklung am Finanzmarkt, sind bisher nicht adressiert.
  • Der Sicherheitszuschlag hat sich seit seiner Einführung als umfassendes Instrument zur Vorbeugung von Haftungsrisiken seitens des Bundes etabliert.

Die SES kann dem unbegründeten Vorschlag der Stenfo-Verwaltungskommission deshalb nicht folgen, wonach der Sicherheitszuschlag reduziert werden soll und empfiehlt für die Revision der SEFV diesen für den Stilllegungsfonds bei 30% zu belassen und beim Entsorgungsfonds auf 100% zu erhöhen.

 

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