Stellungnahme zur Teilrevision der CO2-Verordnung aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU

Valentin Schmidt,

Die SES hat sich am Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU beteiligt.

Die Notwendigkeit von Klimaschutzmassnahmen ist gerade in der Schweiz erwiesen, denn sie steht beim CO2-Ausstoss nur vordergründig gut da. Zwar geschieht die inländische Stromproduktion vergleichsweise emissionsarm. Doch die vier grossen Stromunternehmen halten nach wie vor hohe Anteile an fossilen Kraftwerken im europäischen Ausland. Rechnet man die grauen Emissionen, verursacht durch den Import energieintensiver Güter, hinzu, steigt das Total der Pro-Kopf-Emissionen in der Schweiz auf mehr als das Doppelte (d.h. 14 t CO2-eq; der weltweite Durchschnitt liegt bei 6 t CO2-eq).

Die Wirksamkeit des Emissionshandels ist wegen der Menge der ausgegebenen Emissionsrechte und der niedrigen Preise äusserst umstritten. Aktuell liegt der Preis in der EU bei ungefähr 20 Euro/t CO2. Das entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr, reicht allerdings bei weitem nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Das EU-EHS war bisher ungeeignet, um die Industrie- und Flugemissionen zu verringern, ein Klimaschutznutzen war nicht erkennbar. Weshalb die Verknüpfung der 50 grössten industriellen Emittenten plus Flugsektor der Schweiz mit dem EU-EHS dies ändern soll, bleibt unklar.
Die SES fordert deshalb, dass ein Monitoring eingerichtet wird und der Bundesversammlung weitere oder andere Massnahmen vorgeschlagen werden, falls die Emissionen der Grösstemittenten tatsächlich nicht konform zum Klimaziel von Paris gesenkt werden.



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