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Verantwortungslose Abstriche am Naturschutz gefährden Ausbau der Erneuerbaren

Nils Epprecht,

Ambitionierte Ausbauziele und Massnahmen, vor allem bei der Solarenergie; Vorgaben und Anreize für mehr Energieeffizienz; Solarstandard auf Neu- und Umbauten sowie grossen Parkplätzen: Diese für eine sichere und umweltverträgliche Stromversorgung äusserst wichtigen Pflöcke hat der Nationalrat bei der Beratung des Mantelerlasses eingeschlagen. Er riskiert diese Errungenschaften allerdings durch schädliche und unnötige Abstriche am Natur- und Gewässerschutz.

Der Nationalrat bestätigt die ambitionierten Ausbauziele des Ständerates für neue Erneuerbare. Bis 2035 soll die jährliche Stromproduktion aus diesen Energiequellen 35’000 GWh, bis 2050 45’000 GWh betragen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die grosse Kammer unter anderem einen Photovoltaik-Standard für Gebäude verabschiedet. Dieser geht in die richtige Richtung. Dass er nur noch für Neu- und Umbauten gilt, nicht mehr aber für grosse Bestandesbauten, ist sehr bedauerlich. Mit der Mindestvergütung für kleine Solaranlagen wird dieser PV-Standard für Hauseigentümer:innen sozialverträglich abgefedert und der notwendige Ausbau der Solarenergie massiv beschleunigt. Auch hat sich der Nationalrat für die Überdachung von grossen Aussenparkplätzen mit Photovoltaik ausgesprochen. Obwohl sich auch hier nur eine abgespeckte Version durchsetzen konnte, ist die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen begrüssenswert.

Mit der Bestätigung der gleitenden Marktprämie sorgt der Nationalrat zudem dafür, dass möglichst viele Investor:innen in den Ausbau neuer Produktionsanlagen investieren. Schliesslich ist es sehr erfreulich, dass sich der Nationalrat klar für mehr Effizienz ausgesprochen hat, denn das Einsparpotential ist riesig. Das nun vorliegende Instrument mit der Schaffung eines Effizienzdienstleistungsmarktes verpflichtet die Elektrizitätsunternehmen, Effizienzsteigerungen zu erbringen. Diese und weitere Massnahmen würden es erlauben, den notwendigen Zubau der Erneuerbaren stark zu beschleunigen.

Korrektur insbesondere bei Restwasser nötig

Diesen für den Ausbau zentralen Massnahmen stehen Abstriche beim Naturschutz entgegen, welche für den raschen Zubau der Stromproduktion unnötig sind, die zugleich aber die gesamte Vorlage gefährden. So hat der Nationalrat in einer äusserst knappen Abstimmung beschlossen, einen Teil des Gewässerschutzgesetzes betreffend minimaler Restwassermengen bei Neukonzessionierungen bis mindestens 2035 ausser Kraft zu setzen. Dieser Angriff auf das Restwasser ist komplett verantwortungslos. Denn der Druck auf die Gewässer nimmt mit der Klimakrise noch zu und bereits heute stehen über 65 Prozent aller Fischarten auf der Roten Liste. Auch für  die Energiesicherheit ist es unnötig, denn es geht dabei nur um vergleichsweise wenig Strom: Alleine zwischen März und Juni in diesem Jahr wird mehr Strom durch Photovoltaik zugebaut, wie die Sistierung bis 2035 insgesamt bringt.

Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass bei Eingriffen in Landschaften des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) künftig keine Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen mehr geleistet werden müssen.  Diese Massnahmen sind für die Energieproduktion nicht entscheidend, tragen aber dazu bei, Beeinträchtigungen unserer natürlichen Ressourcen und der Landschaft zu vermeiden oder zu begrenzen.

Die Umweltverbände erwarten vom Ständerat, die Vorlage mit Verbesserungen für die Biodiversität, insbesondere beim Restwasser, ins Gleichgewicht zu bringen.



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