Vernehmlassung zu Energieverordnungen: Photovoltaik weiterhin benachteiligt
Léonore Hälg,
Mit der parlamentarischen Initiative Girod hat das Parlament Änderungen im Energiegesetz beschlossen, unter anderem die Einführung von Auktionen für grosse Solaranlagen. Die Vernehmlassung für die zugehörigen Verordnungen dauert bis am 8. Juli 2022. Die SES hat diese Verordnungen geprüft und ihre Empfehlungen beim UVEK eingereicht.
Auktionsdesign ist unzureichend
Die in der Energieförderverordnung EnFV vorgeschlagenen Auktionen bedürfen einer gründlichen Überarbeitung, bevor wir sie unterstützen können. Vorgesehen ist, dass alle grösseren PV-Projekte um den Zuschlag für eine Einmalvergütung konkurrieren und der Gebotspreis das einzige Kriterium zur Vergabe der Zuschläge ist. So werden realistischerweise nur einzelne Grossprojekte von der finanziellen Unterstützung profitieren können, während kleinere Projekte faktisch keine Förderung mehr erhalten werden. Folgende Änderungen im Auktionsdesign sind deshalb zentral:
- Es sollen nur Projekte ab einer Leistung von 500 kWp an den Auktionen teilnehmen müssen
- Es sollen separate Auktionen für verschiedene Anlagengrössen und -typen (z.B. grosse Fassadenanlagen, Anlagen mit einem hohen Winterstromanteil und innovative Projekte an Lärmschutzwänden, auf Stauseen oder über Parkplätzen) durchgeführt werden
- Das BFE soll die auktionierten Volumina, Gebotshöchstwerte und Termine der Auktionsrunde frühzeitig bekanntgeben, um mehr Planungssicherheit für die Branche zu schaffen.
Vergütungssätze: Photovoltaik wird benachteiligt
Die angepassten Vergütungssätze in der EnFV zeigen: Die Photovoltaik erhält am wenigsten Geld pro zusätzliche Kilowattstunde. Das ist schwer verständlich und im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds effizient einzusetzen. Statt billige PV-Anlagen zu fördern, werden diese Kilowattstunden durch Förderungen anderer Technologien mit teils deutlich höheren externen Kosten, z.B. durch Schäden an Natur und Landschaft, verdrängt. Das entspricht nicht dem Willen des Parlaments. Insbesondere die teure Förderung der Wasserkraft ohne Winterstromkomponente bindet zu viel Mittel.
Effizienzanforderungen werden begrüsst
Hingegen begrüssen wir die Änderungen betreffend die Energieetikette in der Energieeinsparverordnung EnEV. Insbesondere unterstützen wir die Verschärfung der Mindestanforderungen an der Energieeffizienz von Produkten und die neuen Energieeffizienz-Kriterien an Produkte, die noch nicht reglementiert sind (gewerbliche Küchengeräte).
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
+41 44 275 21 24
leonore.haelg@energiestiftung.ch